Tod einer Ärztin: Verstöße bei Arbeitszeiten aufgedeckt

Mediziner der Hülser Klinik arbeiteten zu lang. Helios muss hohes Bußgeld zahlen.

Krefeld. Nach dem Unfalltod einer Ärztin, die nach einer viel zu langen Dienstschicht in der Hülser Helios-Klinik mit ihrem Wagen verunglückte, sind etliche Arbeitszeitverstöße in dem Krankenhaus festgestellt worden. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte auf WZ-Anfrage, dass sie die erfassten Arbeitszeiten der Klinikärzte überprüft und verschiedene beanstandet habe. Dabei wurden nach Informationen unserer Zeitung allein in den zwei Monaten vor dem tödlichen Unfall der Ärztin 63 Verstöße mehrerer Mediziner gegen die Arbeitszeitrichtlinien festgestellt. Einer davon: Die fragliche Dienstschicht der 56-Jährigen, die kurz vor dem Frontalzusammenstoß mit einem anderen Wagen am 20. Juni 2012 auf der Nieper Straße 26,5 Stunden in der Hülser Klinik gearbeitet hatte.

Aufgehorcht hatte die Bezirksregierung, als bei ihr eine anonyme Anzeige mit Vorwürfen gegen die Klinik eingegangen war. Darin hieß es, die Arbeitsbelastung sei zu hoch, und die Dienste dauerten insbesondere am Wochenende länger als 24 Stunden.

Das hat sich nun bestätigt. In einem Schreiben der Bezirksregierung, das der WZ vorliegt, sind die 39 Verstöße dreier Medizinier aus zwei überprüften Monaten aufgelistet. Demnach ist die werktägliche Arbeitszeit von zehn Stunden 39-mal — davon in vier Fällen mehr als zwölf Stunden — überschritten worden. Vier mal wurde länger als 24 Stunden gearbeitet, teilweise bis zu vier Stunden mehr. In 19 Fällen wurden die vorgeschriebenen Pausenzeiten nicht eingehalten, und in einem Fall die gesetzliche Ruhezeit von zehn Stunden unterschritten. Die Arbeitszeiten waren jeweils durch eine elektronische Erfassung dokumentiert worden.

Die Bezirksregierung hat gegen die Klinik zwei Bußgeldbescheide erlassen. Zur Höhe wollte sich die Behörde nicht äußern, nach WZ-Informationen handelt es sich aber um einen höheren vierstelligen Betrag.

In einer Stellungnahme bestreitet Helios die Vorwürfe nicht. „Die Gründe, die zu einer Abweichung von der Regelarbeitszeit geführt haben, wurden im Zeiterfassungssystem der Helios-Klinik Hüls bislang nicht dokumentiert“, so Helios-Sprecherin Marina Dorsch. Daher habe nicht jeder Einzellfall rekonstruiert und nachvollzogen werden können. Denn die Frage sei insbesondere, ob es sich um unaufschiebbare Arbeiten zur Behandlung, Pflege oder Betreuung gehandelt habe, die im Arbeitszeitgesetz genannt würden. Denn dann dürfe von der Höchstarbeitszeit abgewichen werden.

Nach Angaben der Bezirksregierung wurde als Konsequenz veranlasst, dass die elektronische Zeiterfassung sofort automatisch eine E-Mail an den Vorgesetzten sendet, wenn die Arbeitszeit unzulässig überschritten wurde. Außerdem war der Klinik auferlegt worden, über mindestens drei Monate zu dokumentieren, wie häufig Mediziner in ihrer Bereitschaftszeit dann tatsächlich arbeiten mussten. „Diese Unterlagen liegen der Bezirksregierung seit Mittwoch vor und müssen nun ausgewertet werden“, so die Sprecherin der Behörde, Marielle Erb.

Nach Angaben von Marina Dorsch gibt es jetzt zudem eine Aufzeichnungspflicht, in der die Gründe für Arbeitszeitüberschreitungen genannt werden müssen. Die Chefs seien zudem instruiert worden, ihre Mitarbeiter nach Dienstende konsequent nach Hause zu verabschieden.