Erstes Urteil sorgte für Empörung Tödlicher Unfall auf A44: Raser aus Krefeld soll doch ins Gefängnis

Krefeld/Düsseldorf · Ein erstes Urteil zu einem tödlichen Unfall auf der A44 hatte in Krefeld für Entsetzen gesorgt. Jetzt hat das Landgericht anders entschieden.

Bei einem Unfall auf der A44 bei Osterath war nach Angaben der Polizei ein 33-Jähriger ums Leben gekommen.

Foto: wz/Bothe

Nach einer tödlichen Raser-Fahrt muss ein 47-jähriger Krefelder einem neuen Urteil zufolge doch ins Gefängnis. Der Mann war mit Tempo 240 angetrunken und ohne Führerschein über die Autobahn 44 gerast. Seine Limousine kollidierte bei Meerbusch mit dem Kleinwagen eines 33-jährigen Familienvaters, der in den Trümmern starb.

Während das Amtsgericht in Neuss den 47-Jährigen im Juni zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, hob das Landgericht in Düsseldorf das Urteil als zu milde auf. Es verhängte zwei Jahre Haft ohne Bewährung gegen den 47-Jährigen – wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Verkehrsgefährdung und Fahrens ohne Führerschein. Die Staatsanwaltschaft hatte das erstinstanzliche Urteil angefochten.

Das erste Urteil hatte in der türkischen Gemeinde in Krefeld für Entsetzen gesorgt. Bei dem ums Leben gekommenen handelte es nach damaligen Angaben um ein Mitglied des Fußballvereins Anadolu Türkspor Krefeld.

Tödlicher Unfall auf der A44: 47-Jähriger aus Krefeld mehrfach verurteilt wegen Fahrens ohne Führerschein

Das Amtsgericht hatte den Mann nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung sah es im Gegensatz zum Landgericht als nicht erwiesen.

Der Angeklagte hatte seinen Führerschein bereits drei Jahre zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa/wz)