Stolperfalle Tückische Bordsteine am Ostwall
An den Fußgängerwegen zwischen Straße und Gleisbereich droht Sturzgefahr.
Krefeld. Am 13. März überschritt Alois Bosil zur Mittagszeit den Fußgängerübergang an der Ostwall-Baustelle und verletzte sich dabei schwer. Von der Petersstraße kommend ging der 71-Jährige zunächst vom Straßen- zum Gleisbereich und wollte dann über den Fußgängerübergang an der Ampel auf den nördlich verlaufenden Ostwall treten, als der Unfall passierte.
„Beim letzten Schritt blieb ich mit dem Fuß an der wenige Zentimeter erhöhten Bordsteinkante hängen und stürzte“, sagt Bosil. Die Folge war ein Riss der Patellasehne im rechten Knie. Bosil wurde noch am gleichen Tag im Krankenhaus Maria-Hilf operiert. Rund einen Monat später geht Bosil an Krücken und stellt sich die Frage, ob dieser Unfall hätte vermieden werden können.
„Ich kann den Sinn hinter den erhöhten Bordsteinkanten im Bereich der Ampelanlagen am Ostwall nicht nachvollziehen“, sagt Bosil und ergänzt: „Ich bin bei weitem nicht der Einzige, der sich über diese Gefahr für die Fußgänger aufregt.“ Und auch bei der WZ meldeten sich bereits mehrere Leser, die darauf hinwiesen, dass die Bordsteinkanten echte Stolperfallen sind. Die WZ fragte bei der Stadt nach der Funktion der circa drei Zentimeter hohen Bordsteine nach.
„Der Grund für diesen Höhenunterschied bei den Bordsteinkanten liegt darin begründet, dass der Gefahrenbereich für Sehschwache und Blinde ertastbar sein muss. Diese Auftrittshöhen von an die drei Zentimeter sind üblich und wurden im Planungsvorfeld der Baumaßnahme mit dem Behindertenverband abgestimmt.“, sagt Angelika Peters von der Presseabteilung der Stadt.
Dass an die erhöhten Bordsteinkanten jedoch auch so genannten Nullabsenkungen in den Ampelbereichen der Fußgängerübergänge zwischen Neue Linner- und St.-Anton-Straße zum Haltestellenbereich angrenzen, erklärt die Stadt wie folgt: „Das liegt an den akkustischen Signalen, die es an den Ampeln gibt und die eine ausreichende Sicherung für die Sehbehinderten bieten. Deshalb können dort ebenfalls Nullabsenkungen baulich verwirklicht werden“, sagt Peters.
Diese dienen vor allem dem erleichterten Übergang für Rollstuhlfahrer oder Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, von der Fahrbahn auf den Fußgängerweg. Für alle Fußgänger bedeutet der Höhenunterschied zwischen regulärer Bordsteinkante, erhöhter Bordsteinkante (Drei-Zentimeter-Kante) und der Nullabsenkung jedoch eine erhöhte Wachsamkeit beim Übergang an den Ampelanlagen. „Dabei muss man schon wegen der Busse und Bahnen aufpassen“, sagt Bosil.