Unfall mit zwei Toten: Raser erhält Bewährungsstrafe
Mit über 180 km/h war ein Mercedes in einen Ford Ka gerast. Fahrer erhält ein Jahr Haft auf Bewährung.
Krefeld. Es ist eine sternenklare Nacht, in der zwei Männer (23 und 24) auf der Autobahn 44 ihr Leben lassen. „Der Tod kam schnell, und er kam von hinten“, sagt der Staatsanwalt über das, was sich am 24. August des vergangenen Jahres ereignete: Ein Mercedes rast mit hoher Geschwindigkeit in einen Ford Ka. Für die beiden Insassen kommt jede Hilfe zu spät. Für deren Tod ist der Daimler-Fahrer gestern zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Es ist 3.36 Uhr, als der 28-jährige Mönchengladbacher auf dem Heimweg den Parkplatz Hoxhöfe passiert hat und sich in Höhe Fichtenhain befindet. Zwischen 181 und 204 Stundenkilometer schnell muss der Wagen sein, errechnet später ein Sachverständiger. Auf gerader Strecke ist plötzlich auf der rechten Spur ein Ford Ka vor dem Daimler. Offenbar versucht der gelernte Kfz-Mechaniker noch, auszuweichen. Doch er prallt nahezu ungebremst in den Kleinwagen, der nach dem Aufprall exakt 142 Meter weiterkatapultiert wird.
Der Daimler überschlägt sich und bleibt 160 Meter hinter der Unfallstelle auf dem Dach liegen. Schließlich touchiert noch ein nachfolgendes Taxi den schwer beschädigten Ka. Der Mercedes-Fahrer kann sich schwer verletzt aus dem Wrack befreien, dessen Nadel bei 190 km/h stehengeblieben ist. Eine Polizistin suchte bei den Insassen des Ka nach Lebenszeichen: „Aber da war nichts mehr“, sagte sie gestern im Zeugenstand.
Der Unfallfahrer macht sich seit dem Unfall vor Gericht schwere Vorwürfe, ist in psychologischer Betreuung. „Er meidet Autobahnen und fährt nicht mehr dort, wo sich der Unfall ereignete“, sagte dessen Anwalt. Der 28-Jährige entschuldigte sich und versucht seit gut einem Jahr zu verstehen, wie es damals zu dem schweren Zusammenstoß kommen konnte. Noch an der Unfallstelle berichtete er, der Ka habe eine Vollbremsung gemacht, dann habe er noch versucht, vorbeizufahren. Einen Beleg gibt es dafür nicht. Da der Mönchengladbacher sich aufgrund von Gedächtnisverlust an keine Einzelheiten des Unfalls erinnern kann, bleibt für ihn manches offen.
Der Staatsanwalt forderte angesichts der Tatsache, dass die fahrlässige Fahrweise zwei junge Menschen das Leben gekostet habe, ein Jahr Haft auf Bewährung. Dem folgte der Richter: „Auch wenn an dieser Stelle keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht: In Deutschland gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen. Dieser Unfall zeigt, warum.“