Urteil: Ladendieb mit 2,54 Promille

Ein 29-Jähriger muss für ein Jahr und drei Monate in Haft. Der Suchtkranke war nach dem Knast schnell rückfällig geworden.

Krefeld. Schon mit 13 Jahren hat er das erste Mal Rauschgift konsumiert. Wenig später folgte massiver Alkoholmissbrauch, als 17-Jähriger nahm er harte Drogen und fiel immer wieder wegen Beschaffungskriminalität auf.

So erklärte sich der mehrfach wegen Raubes vorbestrafte 29-Jährige vor dem Krefelder Amtsgericht. Der musste sich am Freitag wegen Ladendiebstahls verantworten, wollte sich aber wegen seines Alkoholproblems nicht mehr erinnern können.

Tatsächlich hatte eine Blutprobe eine Alkoholkonzentration von 2,54 Promille ergeben. „Ich weiß nur noch, dass ich in einer Boutique war und dann irgendwann auf der Polizeiwache wieder zu mir kam.“ Das war im August vergangenen Jahres.

Erst vier Tage zuvor war der Mann aus der Haft entlassen worden. „Und sogleich haben Sie sich wieder einen auf die Lampe gegossen“, so der Staatsanwalt zum Angeklagten und plädierte auf anderthalb Jahre Freiheitsentzug wegen Raubes.

Laut Anklage hatte der 29-Jährige in einer Boutique an der Hochstraße nach einer Anprobe eine Hose in seinem Rucksack versteckt. Als er im Geschäft angesprochen wurde, flüchtete er in Richtung Hansa-Centrum, wurde aber wenig später von zwei Verkäufern und der herbei gerufenen Polizei gestellt.

Doch auch die Tatsache, dass der Drogenabhängige in vier Wochen eine Langzeittherapie antreten wollte, verschonte ihn nicht vor der Gefängnisstrafe. Ein Jahr und drei Monate Haft, so das Urteil.

Schließlich sei der Angeklagte erheblich und einschlägig vorbestraft und habe den Diebstahl trotz des reichlichen Alkoholgenusses zielgerichtet ausgeführt, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Auch hatten die beiden Verkäufer als Zeugen ausgesagt, dass der Angeklagte sicherlich Alkohol getrunken hatte, aber durchaus ansprechbar und nicht so angeschlagen war, wie man es bei einem so hohen Alkoholwert erwarten würde. Da auch die Sozialprognose des Angeklagten denkbar ungünstig sei, wollte das Gericht die Strafe nicht auf Bewährung aussetzen.

Denn schon einmal sei er mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, damit er einen Drogenentzug antreten konnte. Diese Chance habe er nicht genutzt, so die Richterin, vielmehr brach er die Therapie ab und wurde wieder straffällig. Daher gebe es keinerlei Anhaltspunkte für eine günstige soziale Entwicklung und die Haftstrafe sei anzutreten.