Vergewaltigung unter Brücke?
Mutmaßlicher Täter sagt vor Gericht aus. Er widerspricht der Anklage auf ganzer Linie.
Krefeld. Nur Kopfschütteln hatte ein 34-jähriger Krefelder am Donnerstag vor dem Schöffengericht für die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft übrig. Darin wird ihm vorgeworfen, dass er am 2. März dieses Jahres in der Nähe einer Brücke in Uerdingen versucht habe, seine damalige Lebensgefährtin zu vergewaltigen.
Nach Ansicht der Anklage ist der Vorfall in Uerdingen so abgelaufen: Als es zum Streit kam, habe die Frau versucht, in Richtung einer Verkehrsinsel zu fliehen. Daraufhin habe der Angeklagte sie an den Haaren gepackt und auf eine Wiese unterhalb der Brücke gezogen. Dort habe er sich auf das mutmaßliche Opfer gesetzt und versucht, sich mit der Hand an ihr zu vergehen. Erst als ein weiterer Mann dazu kam und ihn ansprach, sei der Angeklagte geflüchtet.
Das stimme alles so nicht, entgegnete der 34-Jährige. Zwar sei es richtig, dass er sich am Abend des Karnevalsumzugs, der an diesem Tag stattfand, mit seiner Freundin an der Brücke verabredet habe. Als er dort ankam, sei sie aber sehr betrunken gewesen. „Sie stand auf der Verkehrsinsel, suchte ihre Schuhe und hatte die Sachen aus ihrer Tasche über die Straße verteilt“, erzählte der Mann. Er habe nur versucht, sie dort wegzuziehen, um sie nach Hause zu bringen. Dabei sei es zum Streit gekommen. Einen körperlichen oder gar sexuellen Übergriff gab es nach seiner Darstellung aber nicht. Er habe auch nicht auf ihr gelegen, sondern nur neben ihr gekniet, als sie sich auf die Wiese fallenließ.
Was nun wirklich passiert ist, konnte vor Gericht vorerst nicht aufgeklärt werden. Denn von den drei geladenen Zeugen erschien keiner zur Verhandlung. Das mutmaßliche Opfer und dessen Freundin ließen sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigen. Das hatte aber keine Wirksamkeit, weil es sich nicht auf die Aussagefähigkeit bezog. Beide werden beim nächsten Mal polizeilich vorgeführt.
Der Angeklagte schilderte außerdem, dass er noch regelmäßigen Kontakt zu der Frau habe, zuletzt am Abend vor der Verhandlung. Schließlich habe er ein Kind mit ihr. So wurde nur die Entschuldigung des erkrankten dritten Zeugen anerkannt. Der Termin für eine Fortsetzung der Verhandlung wird noch bestimmt.