Vertriebene Rheinbrücke-Kleingärtner müssen entschädigt werden
Die Gartenbauanlage an der Mündelheimer Straße wird wegen des vierspurigen Ausbaus der B 288 aufgelöst. Gutachten soll Ansprüche klären.
Uerdingen. Das Ende des Kleingartenbauvereins Rheinbrücke an der Mündelheimer Straße ist besiegelt — was vielen Kleingärtnern seit Monaten Bauchschmerzen bereitet, wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung (BZV) Uerdingen jetzt einmal mehr Gewissheit. „Die Stadt will die planerische Fläche anders nutzen“, fasste Norbert Hudde als Leiter des Fachbereichs Stadtplanung zusammen.
Der Grund: Die B 288/ Mündelheimer Straße soll vierspurig ausgebaut und eine neue Fläche für Gewerbe geschaffen werden ( „B 288-Ausbau: Gartenbauverein steht vor dem Aus“, WZ vom 16. August 2017). „Die Bauleistungen sollen 2019 ausgeschrieben werden“, teilte ein Sprecher der Stadt damals auf Nachfrage mit. Der Baubeginn sei im Jahr 2020 beabsichtigt. Seit gut 100 Jahren existiert der Gartenbauverein, 30 Parzellen werden bewirtschaftet. Ralf Dohr und seine Nachbarn haben mit Herzblut gegen die Auflösung gekämpft, konnten sich aber mit ihrem Anliegen nicht durchsetzen, „obwohl in der Bezirksvertretung alle Parteien Bedenken geäußert haben“, sagte er der WZ. Zugunsten der Gärtner hat sich das nicht ausgewirkt. Im Schaukasten des Vereins hängt seit Monaten ein Schreiben der Stadt, in dem von einer Kündigung der Gärten im November 2019 die Rede ist.
Dass die Kleingartenanlage allerdings vollständig aufgelöst werde, sei nur „der worst Case“, der schlechteste aller Fälle, wie Hudde in der BZV betonte. Man habe den betroffenen Kleingärtnern drei Vari-anten vorgestellt — „im Frühjahr wird entschieden, welche davon wir weiter verfolgen“. Eine der Varianten sieht vor, das Gelände an jetziger Stelle in reduzierter Form bestehen zu lassen, eine weitere, die Kleingärtner auf andere städtische Anlagen umzusiedeln und die dritte, ein ganz neues Areal für den Gartenbauverein zu finden.
Derzeit gebe es mehrere Prüfanträge für Ersatzland, erklärt Hudde. Eine hiervon liege ebenfalls an der B 288, sei mit 16 500 Quadratmetern Fläche allerdings rund 300 Quadratmeter kleiner als man für Ralf Dohr und seine Nachbarn benötige. Der Fachbereich Grünflächen habe bereits signalisiert, dass die Fläche „unter dem Minimum dessen liegt, wie man eine Kleingartenanlage konzipieren würde“, so Hudde. Die CDU hatte im Zuge der WZ-Berichterstattung die Frage gestellt, wie die Kleingärtner an der Mündelheimer Straße entschädigt werden. Auch darauf hatte Hudde eine Antwort: Eine Entschädigung sei möglich, die Ansprüche soll nun ein unabhängiger Gutachter ermitteln.