Krefelder Friedhöfe Verwahrloste Gräber werden abgeräumt

Würde und Ordnung müssen gewahrt werden. Die Stadt überprüft den Pflegezustand.

Foto: Gorgs

Krefeld. Der Pflegezustand der Grabstätten auf den Friedhöfen wird vom Fachbereich Grünflächen der Stadt Krefeld regelmäßig überprüft. Zur Wahrung der Würde und Ordnung werden nicht gepflegte, verwahrloste Grabstätten einschließlich der Grabsteine abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Darauf weist die Friedhofsabteilung hin.

Eine Pflicht zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände und Pflanzen besteht nach der Friedhofssatzung der Stadt Krefeld nicht. Die Friedhofsabteilung weist im aktuellen Amtsblatt darauf hin, dass jetzt wieder zahlreiche Gräber betroffen sind.

Dabei sind jeweils Feld, Grabnummer und Name erwähnt. In der Bekanntmachung werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabstätten innerhalb eines Monats instand zu setzen. Wenn das nicht geschieht, werden die Grabstätten eingeebnet. Vorhandene Grabmale und Einfassungen werden dann entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Krefeld über. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt ebenfalls entschädigungslos an die Stadt zurück.

Zudem sind für zahlreiche Wahlgrabstätten und Reihengrabfelder die Nutzungsrechte abgelaufen. Auch diese werden im Amtsblatt bekannt gegeben. Sollen die Grabstätten für weitere Beerdigungen genutzt werden, muss der Nutzungsberechtigte sich innerhalb eines Monats im Fachbereich Grünflächen, Abteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, schriftlich melden. Ansonsten werden auch in diesen Fällen die auf den Grabstätten befindlichen Grab- und Grabmalanlagen entfernt. Auch sie gehen dann in das Eigentum der Stadt Krefeld über. In diesen Fällen werden die Grabstätten eingeebnet. Red