Abmahnung Abmahnung gegen die Nordwestbahn

Krefeld/Kempen. · Wegen der Probleme beim Niers-Express mahnt der VRR das Unternehmen ab. So einen Fall habe es schon seit mehr als zehn Jahren nicht mehr gegeben. Nun soll ein externer Berater der NWB helfen.

Der Kempener Bahnhof ist ein beliebter Einstiegspunkt auf der Strecke des Niers-Expresses für Pendler aus den Kreisen Viersen und Kleve in Richtung Krefeld und Düsseldorf.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Wegen der anhaltenden Zugausfälle und Verspätungen hat die Nordwestbahn (NWB) eine Abmahnung vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bekommen. Das teilte der Verbund nach einem Krisengespräch mit der Unternehmensführung der NWB mit. Wie bereits mehrfach berichtet, hat die Nordwestbahn schon seit Mitte Dezember Personalprobleme. Diese führen dazu, dass immer wieder kurzfristig Verbindungen auf der Strecke des Niers-Expresses (RE 10) und auch in anderen Bereichen NRWs gestrichen werden müssen. Dabei handelt es sich nach Angaben des VRR um eine „Häufung weiterer Verstöße gegen die vertraglich festgelegten Leistungen“.

Als Aufgabenträger habe der VRR in den vergangenen Wochen „massiv und kontinuierlich“ auf das Unternehmen eingewirkt und die „kurzfristige Erstellung und Umsetzung eines Notfallplans eingefordert“. Offensichtlich ohne Erfolg – weiterhin gibt es nahezu täglich Meldungen über ausgefallene Verbindungen. Dazu stellt der VRR fest: „Die Nordwestbahn konnte die Betriebsstabilität und damit die Betriebsqualität allerdings nicht verbessern. Der Personalmangel verschärfte die Situation seit Dezember 2018 zusätzlich. Auch der unzureichend eingerichtete Schienenersatzverkehr mit Bussen konnte keinen adäquaten Ersatz bieten. Zudem wurden die Fahrgäste nicht ausreichend über Ausfälle informiert.“

Mit der Abmahnung sei das NWB-Management nun dazu aufgefordert worden, sich externe Hilfe zu suchen. Wie der VRR weiter mitteilt, solle nun ein externer und neutraler Berater beauftragt werden. „Dieser soll das Unternehmen dabei unterstützen, betriebliche Schwachstellen zu identifizieren und Lösungsansätze beziehungsweise Maßnahmen zu finden, mit denen schnellstmöglich merkliche Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden können“, heißt es vom VRR.

Der Vorstandssprecher des Verkehrsverbundes wird in der Pressemitteilung mit deutlichen Worten zitiert: „Mit Blick auf die andauernde schlechte Qualität und eine desaströse Betriebsstabilität der Nordwestbahn mit massiven Auswirkungen für unsere Fahrgäste, war die Abmahnung gegen das Unternehmen der logische erste Schritt“, sagt Ronald R.F. Lünser. „Darüber hinaus werden wir weitere Sanktionen prüfen und regelmäßige Gespräche mit der Geschäftsführung der Nordwestbahn führen, um nachzuvollziehen, wie wirkungsvoll die Maßnahmen des Managements zur Verbesserung der betrieblichen Stabilität und Qualität sind.“

Nach Ansicht des VRR resultieren die Ausfälle aus dem Personalmangel und Koordinierungsmängeln bei Werkstattleistungen in Verbindung mit dem laufenden Betrieb. Diese nicht akzeptable Leistungsqualität des Unternehmens spiegele sich auch in „massiven Fahrgastbeschwerden“ und entsprechenden Berichterstattungen in den Medien wider. Der VRR fordert die Nordwestbahn außerdem auf, den betroffenen Fahrgästen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Wie diese aussehen kann, ließ der VRR in seiner Mitteilung allerdings offen. „Gleichzeitig belegt der VRR die Nordwestbahn für jede einzelne nicht vertragsgerecht erbrachte Zugfahrt weiterhin mit Sanktionen, die für das Unternehmen empfindliche finanzielle Einbußen bedeuten.“

Die finanziellen Einbußen dürfen nicht öffentlich beziffert werden

Auf Nachfrage der WZ bestätigte eine Sprecherin des VRR allerdings, dass nicht erbrachte Leistungen immer finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. Wenn eine Leistung nicht erbracht werde, werde sie auch nicht bezahlt. Insofern sei dies keine Folge der jetzt ausgesprochenen Abmahnung. Konkrete Zahlen zu den finanziellen Einbußen für die Nordwestbahn darf die Sprecherin mit Blick auf vertragliche Vereinbarungen zwischen VRR und Unternehmen aber nicht nennen.

Dass die nun erfolgte Reaktion seitens des Verkehrsverbundes eine besondere ist, macht die Sprecherin gegenüber der WZ allerdings deutlich: Innerhalb des VRR-Gebietes sei schon seit mehr als zehn Jahren keine Abmahnung mehr ausgesprochen worden. Lediglich in einer Region in Westfalen, in der die Eurobahn verkehrt, habe es einen vergleichbaren Fall gegeben. Dort sei der VRR aber nicht Auftraggeber – die betroffene Strecke führe nur zu einem geringen Teil durch VRR-Gebiet.

Auf der Strecke des Niers-Expresses zwischen Kleve und Düsseldorf mit den Haltepunkten Kempen, Krefeld, Oppum und Meerbusch-Osterath gibt es schon seit vielen Jahren Probleme. Die Nordwestbahn bedient die Strecke seit 2010 – der laufende Vertrag endet 2025. Neben den aktuellen personellen Problemen gab es auch schon technische Schwierigkeiten. So verfügte die Nordwestbahn einige Zeit über zu wenige Fahrzeuge.

Ebenso problematisch ist die technische Ausstattung der Strecke. Für diese ist allerdings nicht die NWB, sondern die DB Netz (Tochter der Deutschen Bahn AG) zuständig. Entlang der Strecke gibt es veraltete Stellwerke – und zum Teil verläuft sie nur eingleisig. Ebenso ist der Betrieb von doppelstöckigen Wagen aus technischen Gründen nicht möglich. Politiker aus dem Kreis Viersen arbeiten dazu mit Land und Bund an Lösungen, die allerdings kurzfristig nicht umzusetzen sein werden.