Wochenkommentar Was Beweise beweisen — oder eben nicht

Schon der Begriff hat Kraft. „Korruption“— das schafft besonders große und viel gelesene Schlagzeilen. Allein der Verdacht, dass ein städtischer Mitarbeiter sich etwas hat zuschulden kommen lassen, reicht Menschen aus, um reflexmäßig den Knüppel aus dem Sack zu holen und auf alles einzuschlagen, das sich als „Stadt“ zu erkennen gibt.

Foto: Nanninga, Bernd (bn)

Das ist in diesem Fall, wo Staatsanwaltschaft und Polizei in den Räumen des städtischen Fachbereichs an der Parkstraße Unterlagen beschlagnahmt haben, nicht anders. Bauamt, Bauaufsicht, Bauordnung — hier geht’s um was, nicht zuletzt und durchaus rechtens um Geld und Genehmigungen. In den Augen einiger macht gerade das den aktuellen Fall schon jetzt klar: Da hat sich jemand bereichert, einen Vorteil verschafft, seine Kontakte genutzt . . .

Das kann, muss aber nicht alles geschehen sein. Ob es so war, werden im besten Fall die Ermittlungen zeigen. Was die Staatsanwaltschaft beweisen will und kann, wird sich zeigen, und am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist — falls eine Klage jemals zugelassen wird.

Es ist ganz banal: Alles ist am Anfang, der Ausgang völlig offen.

Zurecht ist die Öffentlichkeit aufmerksam und fordert Transparenz, fordert Gleichbehandlung und formale Verfahren ein, die sich — wenn schon nicht immer an gefühlt gerechten — so doch an einheitlichen Leitlinien orientieren. Unbestechlichkeit ist dabei ein hohes Gut, gerade in Amtsstuben. Um einen Verdacht der Vorteilsnahme gar nicht erst aufkommen zu lassen, soll sich der städtische Mitarbeiter — dem Vernehmen nach zwischenzeitlich selbst Eigentümer des Grundstücks — aus dem baurechtlichen Verfahren zurückgezogen haben. Die Abriss- und Baugenehmigungen seien nicht zu beanstanden, sagt die Stadt. Bleibt abzuwarten, ob die Ermittler auch vom Drumherum diesen Eindruck gewinnen.

Fakt ist: Was so viele immer schon gewusst haben wollen, muss auch diesmal nicht stimmen. Schön, wenn der Sachverhalt schnell aufgeklärt wird — und klar wird, ob der Mann als Funktionsträger oder Privatmann gehandelt hat. Oder — viele wollen es offenbar kaum mehr glauben — unschuldig ist.