Weiterer Erfolg für Anlieger der Bayer-Pipeline
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet erneut zugunsten der Gegner des Kohlenmonoxid-Verbundes. Die Städte Erkrath und Hilden sowie eine Grundstücksgesellschaft hatten geklagt.
Krefeld/Münster. Anlieger der geplanten Kohlenmonoxid-Pipeline haben im Kampf gegen das Projekt des Bayer-Konzerns erneut einen juristischen Teilerfolg errungen. Nach dem vorläufigen Stopp für die spätere Inbetriebnahme der Pipeline im vergangenen Dezember verbot das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster nun vorläufig den Betrieb der Pipeline auf Grundstücken noch vor deren Enteignung. Geklagt hatten die Städte Erkrath, Hilden und die Grundstücksgesellschaft Hilden als unmittelbare Nachbarn der Pipeline. Auf den Bau der Gasleitung habe der Beschluss keine Auswirkungen, dies geschehe weiter auf eigenes Risiko von Bayer, sagte OVG-Sprecher Ulrich Lau.
Die aktuelle Entscheidung zur so genannten vorzeitigen Besitzeinweisung ist ein Teilaspekt mehrerer Einwendungen gegen die mehrstufige Genehmigungskette für das Bauprojekt. Mittels einer "vorzeitigen Besitzeinweisung" können Bauherren bei Dringlichkeit ihres Vorhabens noch vor einer endgültigen Enteignung über Grundstücke verfügen, etwa darauf bauen. Diesen Bau untersagte das OVG mit seinem Beschluss zum vorläufigen Rechtsschutz zwar nicht, aber den möglichen späteren Betrieb der Bayer-Pipeline. Die Urteile in der Hauptsache stehen noch aus.
Die teils wohnortnahe und daher umstrittene 67 Kilometer lange Rohrleitung für das giftige, geruch- und farblose Gas soll die Bayer-Werke in Dormagen und Uerdingen verbinden. Gegen das Vorhaben formiert sich seit Monaten Protest der Anwohner und Anlieger- Gemeinden - samt Klagen vor zahlreichen Gerichten.
Zentraler Hintergrund der jüngsten OVG-Beschlüsse ist die Frage der Bedeutung des Pipeline-Projekts für die Allgemeinheit. Nur wenn diese höher wiege als etwa das private Interesse von Anliegern, sei der Eingriff in Eigentumsrechte der Bürger gerechtfertigt. Dafür reichten aber die vorliegenden Informationen in den aktuellen Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz nicht aus. So befanden die Münsteraner Richter bereist im vergangen Dezember bei den Klagen von Anwohner gegen den Planfeststellungsbeschluss - und nun neuerlich bei den Einwendungen der Kommunen gegen die "vorzeitige Besitzeinweisung".