Wie viel Geld bekommen Ärzte von Pharma-Firmen?

In der Datenbank „Euros für Ärzte“ lassen sich Zahlungen an Mediziner, Kliniken oder Organisationen erkennen. Ein paar Beispiele aus Krefeld.

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Krefeld. Medizin, Pharma und Geld gilt als heikle Mischung. Aus diesem Grund hat das „gemeinnützige Recherchezentrum“ Correctiv gemeinsam mit „Spiegel Online“ die Datenbank „Euros für Ärzte“ erstellt. Auf einfache Weise lassen sich hier die Zahlungen der Pharmaunternehmen (Honorare, Spesen, Sponsoring und so weiter) an Mediziner, Kliniken oder Organisationen erkennen. Die Zahlenbasis liefert die — freiwillige — Initiative FSA, in deren Rahmen 54 Pharmafirmen ihre Zahlungen offen legten, wie Correctiv erklärt. Diese Unternehmen deckten nach eigenen Angaben allerdings nur 75 Prozent des Gesamtmarktes ab. Doch es gibt eine weitere Einschränkung, die weitaus gravierender erscheint: „Im Jahr 2016 haben die Pharmakonzerne 562 Millionen Euro an Mediziner und Kliniken in Deutschland gezahlt. Als die Firmen anschließend gefragt haben, ob sie diese Zuwendungen veröffentlichen dürfen, hat nur jeder vierte Arzt zugestimmt.“ Im Jahr zuvor seien es noch 31 Prozent gewesen.

In dieser Hinsicht transparent zeigt sich unter anderem das Helios Klinikum Krefeld. Laut Datenbank gingen im vergangenen Jahr insgesamt 87 175,02 Euro (2015: 66 674,21 Euro) an den Lutherplatz. Mit Abstand der größte Batzen, nämlich 51 097,55 Euro, waren laut Liste Honorare aus dem Hause Bayer. Kleinster Posten sind zwölf Euro Spesen der Astra Zeneca GmbH. Frage ans Helios: Wie gewährleistet man dort angesichts solcher Zahlungen eine Unabhängigkeit zu den Pharmafirmen im Sinne der Patienten? „Um unerwünschte Einflussnahmen zu verhindern, werden Verträge nicht direkt zwischen Hersteller und Arzt geschlossen, sondern laufen immer über das Klinikum“, so Sprecherin Marina Dorsch. „Das betrifft Kooperationen wie Berater- und Referententätigkeiten, aber auch Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie Hospitationszentren.“

Für Kooperationen mit externen Partnern werde jeweils ein schriftlicher Vertrag mit der Helios Klinikum Krefeld GmbH abgeschlossen, „der konkret Zeit, Ort, Leistung und Gegenleistung sowie die Zielsetzung, den Leistungsumfang und die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen regelt“. Sämtliche Entscheidungen über die bei Helios eingesetzten Produkte wie Arzneimittel, Medizinprodukte und technische Geräte würden durch die zuständigen medizinischen Fachgruppen sowie die Produktverantwortlichen des Einkaufs getroffen. „Liegen bei einem Fachgruppenmitglied relevante Interessenkonflikte vor, zum Beispiel durch Kooperationen mit Dritten, führt dies bei Beschlussfassungen zu einer Beschränkung in der Stimmrechtsausübung.“

Dorschs Kollege Frank Jezierski von der Alexianer Krefeld GmbH antwortet auf die Frage nach der Unabhängigkeit, dass man „eine umfassende Drittmittelrichtlinie erstellt“ habe, um diese Unabhängigkeit sicherzustellen. „Zahlungen von Pharmaunternehmen sind dem Dienstgeber zur Genehmigung vorzulegen.“ In diesem Rahmen erfolge eine „sorgfältige und strenge Einzelfallprüfung“. Die Alexianer Krefeld GmbH (die wie Helios der Veröffentlichung zugestimmt hat) hat im vergangenen Jahr laut Datenbank 8820 Euro (2015: 5550 Euro) erhalten, größter Einzelposten ist ein „Sponsoring“ von 3300 Euro durch die Astellas Pharma GmbH.

Was ist unter „Honorare“, „Sponsoring“ und „Reisekosten“ jeweils genau zu verstehen? Laut Jezierski beziehen sich Honorare und Reisekosten „auf Tagungsbeteiligungen unserer Ärzte, in aller Regel als Referent“. Ärztliche Fortbildungsveranstaltungen der Alexianer Krefeld GmbH würden zum Teil finanziell unterstützt. „Diese Unterstützung dient der Finanzierung externer Referenten und der mit diesen Veranstaltungen verbundenen organisatorischen Maßnahmen.“ Bei Helios ist Sponsoring nach eigenen Angaben nicht erlaubt (bei einer solchen Zuordnung in der aktuellen Correctiv-Liste handelt es sich demzufolge um einen Fehler).

Die Datenbank nennt auch die Zahlungen an einzelne, namentlich aufgeführte Mediziner, die bei den Krefelder Krankenhäusern tätig sind. „Jeder Arzt der Alexianer Krefeld GmbH ist dienstvertraglich verpflichtet, die Teilnahme an Tagungen ebenso wie die hiermit verbundenen Zahlungen dem Dienstgeber schriftlich anzuzeigen“, betont hierzu der Unternehmenssprecher.