A 44: Bürgerinitiative fordert Baustopp

Die Autobahn-Gegner sehen sich durch ein neues OVG-Urteil bestätigt. Straßen NRW lässt den Richterspruch juristisch prüfen.

Heiligenhaus. Droht bei der A 44 ein Baustopp? Die Bürgerinitiative aus Ratingen, Heiligenhaus und Velbert gegen dieses Straßenbauwerk geht davon aus. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) ist Grundlage der Feststellung: „Erster Spatenstich, Brückenbau, Straßenverlegung, alles rechtswidrig“, so sieht es die Initiative. Beim Bauherrn, dem Landesbetrieb Straßen NRW, reagiert man auf WZ-Anfrage zögerlich: „Wir bauen vorerst weiter“, so der Essener Niederlassungsleiter Alfred Lützeler.

Geklagt hatte ein Landwirt aus Heiligenhaus. Der wehrte sich gegen eine vorläufige Einweisung in seinen Besitz — sprich Enteignung — „zwecks Durchführung von Straßenbaumaßnahmen“. Und er hatte damit Erfolg vor dem OVG. Die Bürgerinitiative interpretiert das Urteil so: „Das OVG hat Straßen NRW mit allen an dem bisherigen Rechtsbruch beteiligten Verwaltungen von Stadt, Kreis und Land in die Schranken verwiesen. Der Planfeststellungsbeschluss darf nicht vollzogen werden.“ Deshalb müssten alle Arbeiten sofort eingestellt werden.

Das sieht man bei Straßen NRW nicht so. Unvermindert rollten auch gestern die Laster, um zum Beispiel die Baustellen für die Brückenbauwerke vorzubereiten. „Unsere Juristen prüfen aktuell, was der Spruch des OVG bedeutet“, so Lützeler zur WZ. Er erinnert daran, dass der Spatenstich im vergangenen Frühjahr schließlich vom Bund gewollt und abgesegnet war. Es habe daher keinen Anlass gegeben, die Rechtmäßigkeit des Baubeginns anzuzweifeln. Inwiefern das neue OVG-Urteil den Baufortschritt einschränken oder die Arbeiten stoppen kann, dazu trifft Lützeler keine Einschätzung: „Ich bin Ingenieur. Hier sind die Juristen gefragt.“