Balkonbrand löst Großeinsatz aus
Ein Mann wurde von der Feuerwehr über die Drehleiter aus seiner Wohnung im Mehrfamilienhaus am Rathelbecker Weg gerettet.
Über die Drehleiter rettete die Erkrather Feuerwehr gestern Morgen einen Bewohner aus der vierten Etage eines Mehrfamilienhauses am Rathelbecker Weg 51. Der Bewohner konnte aufgrund der Rauchentwicklung nicht mehr durch das Treppenhaus flüchten. Das eigentliche Feuer war auf dem Balkon in der Wohnung darunter ausgebrochen.
Die Feuerwehr Erkrath war um 6.39 Uhr durch einen ausgelösten Heimrauchmelder dem Mehrfamilienhaus alarmiert. Noch auf dem Weg zur Einsatzstelle informierte die Leitstelle den Einsatzleiter darüber, dass weitere Anrufe eingegangen seien und die Flammen bereits aus einem Fenster schlugen. Zu dem Zeitpunkt war nicht bekannt, ob sich noch Personen in der Brandwohnung befanden. Auch in der darüberliegenden Wohnung sollten sich noch Personen aufhalten. Daraufhin erhöhte der Einsatzleiter umgehend das Einsatzstichwort auf „Feuer-Personen in Gefahr“ und für die Feuerwehr Erkrath wurde Vollalarm ausgelöst.
Beim Eintreffen entdeckten die ersten Einsatzkräfte an der Gebäuderückseite auf einem Balkon im dritten Obergeschoss das Feuer. Durch die hohe Brandtemperatur war bereits die Scheibe des angrenzenden Wohnzimmerfensters geplatzt. An der Gebäudevorderseite machte sich der Bewohner im vierten Obergeschoss oberhalb der der Brandwohnung bemerkbar und teilte mit, dass er die Wohnung nicht mehr verlassen kann. Alle anderen Bewohner hatten das Haus bereits verlassen.
Während der Bewohner über die Drehleiter aus seiner Wohnung geholt wurde, rückte ein Atemschutztrupp über das durch die Feuerwehr belüftete Treppenhaus zur Brandwohnung vor. Dort wurden keine Personen mehr angetroffen.
Der Brand eines Rattanregals hatte sich auf den Balkon beschränkt und konnte schnell unter Kontrolle gebracht werden. Durch die geplatzte Fensterscheibe kam es aber zu einer Verrauchung der Wohnung. Parallel zu diesen Maßnahmen wurde ein Angriff der Feuerwehr über eine tragbare Leiter auf der Gebäudrückseite vorbereitet, der dann aber abgebrochen werden konnte. Personen wurden bei dem Brand nicht verletzt. Die Brandursache konnte bisher nicht ermittelt werden.
Auch in diesem Fall habe sich, so die Feuerwehr, wieder die Installation von Heimrauchmeldern bewährt, die in diesem Fall rechtzeitig auf den Brand aufmerksam gemacht hätten.
In Nordrhein-Westfalen sind Rauchmelder per Gesetz Pflicht in allen Wohnungen, die nach dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt wurden. Bestehende Wohnungen müssen dagegen erst ab 1. Januar 2017 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Verantwortung bei Mietwohnungen liegt so oder so beim Vermieter.