Behindertenbeauftragte Karin Fink: Mit Lizenz zum Kümmern
Die ehrenamtlich Beauftragte Karin Fink bekommt Sitz und Stimme bei der Stadt.
Erkrath. Umfassende Rechte, die Hilfe der Verwaltung und ein Mandat in wichtigen städtischen Ausschüssen — damit unterstützt die Stadt ihre ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten. Nach dem Sozialausschuss hat jetzt auch der Hauptausschuss einstimmig empfohlen: Der Rat soll die neue Satzung zugunsten von Menschen mit Behinderungen in Kraft setzen.
Das neue Ortsrecht fasst eine Arbeit in Regeln, die schon begonnen hat. Im März wurde die frühere Ratsfrau Karin Fink, 69, zur ersten ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt bestellt. Sie ist seit Jahrzehnten bekannt als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte, inzwischen bietet sie wöchentlich Beratungsstunden im Stadtteilbüro Willbeck an.
Wenn in der kommenden Woche der Rat das Votum seiner Ausschüsse bestätigt, steht endlich fest: Fink darf sich mit allem befassen, was Erkrather mit Behinderungen betrifft. Ihr Rat ist vertraulich, die Verwaltung muss sie unterstützen. Sie kann Anliegen auf die Tagesordnungen des Sozialausschusses setzen, hat Rederecht im Planungsausschuss. Sie ist unabhängig von Weisungen, erhält eine pauschale Aufwandsentschädigung aus dem Sozialetat und ein eigenes kleines Budget für Broschüren und Öffentlichkeitsarbeit. „Wenn man das alles umsetzen will, kann man fast zwei Vollzeitkräfte einstellen“, sagte Karin Fink auf WZ-Anfrage. Die Satzung biete ihr einen guten Leitfaden für die Arbeit.
Erkrath hatte sich als letzte der Städte im Kreis entschlossen, eine ehrenamtliche Behindertenbeauftragte zu bestellen. „Die Unterstützung dafür ist in den städtischen Gremien erfreulich unumstritten“, kommentierte der Vorsitzende des Sozialausschusses, Grünen-Ratsmitglied Andreas Kuchenbecker. Die Beauftragte solle die Möglichkeit bekommen, die Belange Behinderter zu repräsentieren und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten zu fördern. Er setze darauf, dass sich das Netzwerk um Fink durch diese Stärkung weiter aufbaue.
Wie viele Erkrather von den neuen Rechten der Behindertenbeauftragten profitieren — er könne das nicht einschätzen, sagt Kuchenbecker: „Es kommt darauf an, was man als Behinderung auffasst.“ Man solle nicht nur an Menschen mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung oder Mobilität denken. Für ihn gehörten Menschen dazu, die wegen einer Depression ihre Wohnung nicht mehr verlassen können.