Blutige Einzelheiten des Hammermordes
Rettungssanitäterin und Gerichtsmediziner wurden am Montag als Zeugen befragt.
Erkrath/Wuppertal. Die Zuschauer rümpfen die Nasen, als der Richter sitzend mit dem Arm Hammerschwünge vorführt. „Wenn man da so reinschlagen würde, würde dann das Blut spritzen?“, fragt Richter Robert Bertling den Gerichtsmediziner. Er spricht vom Gesicht der Erkratherin, die im August von ihrem Mann mit einem Gummihammer erschlagen worden sein soll. Und der Richter wiederholt die gewaltsame Geste.
Der 56-jährige Angeklagte sitzt abgewandt vom Publikum. Er muss sich vor dem Wuppertaler Landgericht wegen Mordes verantworten. Der Version des Rentners nach war ein Streit im Reihenhaus des Ehepaares im Erkrather Stadtteil Hochdahl eskaliert. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft wollte er hingegen das Vermögen seiner Frau an sich bringen.
„Angesichts der massiven Kopfverletzungen hat sich der Arzt gegen Wiederbelebungsversuche entschieden“, berichtet eine Rettungssanitäterin vom Tattag. Der Angeklagte bricht in Tränen aus.
Die Fahrerin des Notarztes hatte bei der Ankunft am Haus des Ehepaars zunächst den Angeklagten für ihren Patienten gehalten. Er wurde blutbespritzt und mit zerzaustem Haar von Polizisten abgeführt. Feuerwehrleute riefen die Retter zum völlig leblosen Körper der Frau. Sie war in der Garage gefunden worden, eingewickelt in eine Fahrzeugplane.
Das war mehr als eine Stunde, nachdem ein Nachbar drei Häuser weiter die Schreie einer Frau gehört haben will. Der Angeklagte hatte sich zunächst im Haus versteckt, sich dann aber doch den Beamten ergeben.
Die Aussage des Gerichtsmediziners erträgt der Angeklagte ruhig. Der Körper der Frau habe kaum Abwehrverletzungen aufgewiesen, nur einige blaue Flecke. Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, dass die Frau von hinten angegriffen wurde, nicht mit einem tödlichen Angriff gerechnet hatte. „Er hat ein ganz kleines Gebiet getroffen. Da war nichts mit wild um sich schlagen“, sagte der Pathologe — ein Zeichen, dass der Hundekenner und Jäger wusste, was er tat.
Die Lebensversicherung in Höhe von 130 000 Euro ging an Angehörige der Frau, nicht an den ursprünglich in der Police eingetragenen Ehemann. „Wir hätten nicht gezahlt, weil er den Versicherungsfall herbeigeführt hat. Das war für uns klar“, sagte gestern ein Angestellter der Versicherung.
Dabei hätte der Angeklagte das Geld für Schulden gut gebrauchen können. „Wir hatten abgesprochen, uns beide zu versichern“, erklärt der frühere Angestellte im EDV-Bereich.