Verurteilter Erkrather Erkrather Dealer muss für 14 Monate ins Gefängnis
Erkrath/Wuppertal. · Ein 21-Jähriger wurde wegen Drogenhandels zu 14 Monaten Haft verurteilt. Das Berufungsgericht sah keine positive Sozialprognose für den ursprünglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilten jungen Mann, der dazu auch noch einen Tag nach dem erstinstanzlichen Urteil 2500 Euro aus der Kasse seines Arbeitgebers genommen hatte
Knast oder Bewährungsstrafe? Was bei einer Berufungsverhandlung herauskommt, haben die zuvor Verurteilten auch selbst in der Hand. Zwischen der Urteilsverkündung und der Neuverhandlung der Berufung liegen oft Monate, in denen man sein Leben wieder in den Griff bekommen kann. Positive Sozialprognose: Um diese beiden Worte dreht sich alles, bevor die Berufungskammer ihre Entscheidung trifft. Hat man eine Wohnung und einen Job, kann die Sache gut laufen. Hat man beides nicht, wird es kompliziert. Der 21-Jährige Erkrather, dem wegen Drogenhandels 14 Monate hinter Gittern drohten, hat seit drei Monaten einen Job.
Nach dem Urteil war der Täter
zuhause rausgeflogen
Nachdem das Amtsgericht im Februar sein Urteil verkündet hatte, war der junge Mann zuhause rausgeflogen. „Ich hatte Streit mit meinem Vater und habe eine Woche auf der Straße geschlafen“, lies er das Gericht wissen. Was sich herzlos anhören mag, hatte eine Vorgeschichte: Schon vor drei Jahren fand sich der damals 18-Jährige vor Gericht wieder. Wegen versuchten Raubes und Drogenhandels in 16 Fällen standen am Ende zehn Monate Jugendstrafe im Urteil.
Wegen besagter Sozialprognose gab es damals Bewährung, die nutzte der Angeklagte offenbar dafür, sich etliche Tütchen mit Marihuana in den „Allerwertesten“ zu stecken.
Das auch noch Amphetamine gefunden wurden? Nee, das habe er gar nicht kaufen wollen – das muss noch in den Tütchen des Dealers gewesen sein. Aufgeflogen war die krumme Tour auf einer Düsseldorfer Polizeiwache – am Ende stand der 21-jährige erneut vor dem Richter, der den „Bewährungsversager“ ein weiteres Mal verurteilte und aus den zehn Monaten Jugendstrafe schließlich 14 werden lies.
Mittlerweile war der Angeklagte Vater geworden und mit einer Lehre zum Einzelhandelskaufmann in einer Tankstelle schien es bergauf zu gehen. Es lief gut für den jungen Mann – bis zum Tag nach der Urteilsverkündung, an dem er 2500 Euro aus der Tankstellenkasse nahm. Die will er „gefährlichen“ Leuten gegeben haben, die ihm Geld geliehen hätten. Er sei bedroht worden und habe nicht mehr weitergewusst.
Er hat den „besten
Chef der Welt“ bestohlen
Am Ende hat er – mit der Videokamera im Rücken – den „besten Chef der Welt“ beklaut und nun wohl ein weiteres Verfahren am Hals. Das war dann offenbar auch der Augenblick, in dem seinem Vater der Geduldsfaden gerissen ist:
Der setzte den Sohn vor die Türe, noch immer wohnt der 21-Jährige in der Notunterkunft. Ganz unten angekommen, scheint nun langsam ein Reifungsprozess in Gang zu kommen. Und dennoch: Der Berufungsrichter sah keine positive Sozialprognose, kassierte die vom Amtsgericht zugestandene Bewährung und schickte den 21-Jährigen für die zuvor verhängten 14 Monate hinter Gitter.