Lebensqualität in Erkrath Bahn-Lärmschutz frühestens ab 2026

Erkrath · Eigentlich sollten die schalldämpfenden Wände entlang der Bahntrasse schon 2022 kommen, dann 2024. Jetzt wird 2026 angepeilt, aber versprechen mag die Deutsche Bahn auch das nicht definitiv.

Aufbau einer Lärmschutzwand entlang einer Bahnstrecke.

Foto: dpa/Markus Scholz

Wenn die S-Bahnen denn mal planmäßig fahren, kann Erkrath sich mit seinen drei Haltepunkten Erkrath, Hochdahl und Hochdahl-Millrath glücklich schätzen – man kommt schnell weg und schnell hin. Viele wohnen gern im grünen Erkrath und pendeln zur Arbeit aus. Manche wohnen direkt an der Bahnstrecke, teils nur 40 oder 50 Meter entfernt. Für sie ist die gute ÖPNV-Anbindung Segen und Fluch zugleich, denn sie müssen Emissionen und Lärm ertragen.

Die Bahn will Letzteres durch beidseitig Schall absorbierende Schutzwände aus Aluminium, deren Farben die Kommune auswählen kann, in ausgewählten Bereichen abmildern. Doch der seit vielen Jahren von Bürgern und Politik geforderte Lärmschutz an den Erkrather Bahntrassen macht nur kleine Fortschritte. Dabei wird das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ bereits seit 1999 vom Bund gefördert. Bis 2030 soll die Lärmsanierung mehr als die Hälfte aller Anwohner an bestehenden Schienenwegen vom Lärm der vorbeifahrenden Züge entlasten.

Schallschutzfenster als
passive Maßnahme

Das Programm umfasst aktive und passive Maßnahmen. Die Aktiven bewirken durch den Bau von Schallschutzwänden eine Lärmminderung direkt an der Quelle. Zu den Passiven zählt im Wesentlichen der Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern an Gebäuden. Der Bund sponsert dies mit 75 Prozent der Kosten. Mit schalltechnischen Untersuchungen werden vorab aktuelle und prognostizierte Lärmbelastung ermittelt und mit dem Grenzwert verglichen. Aus der Grenzwertüberschreitung leitet sich der Umfang der Schallschutzmaßnahmen ab, die grundsätzlich auf den höheren der beiden Werte (aktuell oder Prognose) ausgelegt werden. Ob eine Schallschutzwand gebaut werden kann oder ob passiver Lärmschutz an den Wohngebäuden geboten ist, wird durch eine Kosten-Nutzen-Abwägungsformel festgestellt.

Die Stadt Erkrath war im Sommer 2019 über die Maßnahme informiert worden, 2022 sollte gebaut werden. Wegen „nicht absehbarer baulicher und planerischer Herausforderungen in Erkrath“ waren jedoch weitere detaillierte Untersuchungen notwendig und der Antrag auf Plangenehmigung konnte nicht termingerecht beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Aus 2022 wurde 2024 und schließlich Anfang 2026, wie Vertreter der Deutschen Bahn (DB) jetzt im Erkrather Umwelt- und Planungsausschuss erklärten. Ein definitives Versprechen mochten sie aber nicht abgeben.

Die Planung steht jedoch und hat sich noch einmal verändert. So sind laut Bahn nun doch keine Lärmschutzwände im Bereich Rathelbecker Weg möglich, weil sie dort verlegten Rohren für Strom, Wasser, Gas und Telekommunikation in die Quere kommen würden. Es kommt also lediglich passiver Schutz durch Fenstertausch infrage. Positive Nachrichten gibt es hingegen für die Bahnstraße, dort kann eine ursprünglich geplante Lücke in der Schallschutzwand nun doch geschlossen werden, hieß es von DB. Schallschutzwände sind für Abschnitte in den Bereichen Erkrath (Schlüter- und Kreuzstraße), Alt-Hochdahl, Hochdahl und Millrath (Winkelsmühler Weg) vorgesehen. Es soll insgesamt an die 900 von grenzwertüberschreitendem Bahnlärm betroffene Erkrather geben.

Die Planung und Errichtung von Lärmschutzwänden werden zu 100 Prozent vom Bund und der Bahn übernommen, der Stadt entstehen keine Kosten. Bei passivem Lärmschutz tragen die Eigentümer ein Viertel der Kosten, da die Sanierung als Wertsteigerung des Objekts gilt. Für die Bürgerschaft soll es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Die Politik hat die Stadt beauftragt, eine digitale Übertragungsmöglichkeit zu prüfen, damit auch online partizipiert werden kann.

Der Deutschen Bahn wiederum gab die Politik den dringenden Hinweis mit, die Montage der Schallschutzwände parallel zu ohnehin geplanten anderen Sanierungsarbeiten an Gleisen und Bahnhöfen laufen zu lassen. Weitere Ausfälle des Bahnbetriebs wären den Erkrathern schlichtweg nicht mehr zuzumuten.

(hup)