Streitthema Neuer Anlauf für Fernwärme-Preistransparenz

Erkrath · Steter Tropfen soll den Stein höhlen: Die Hochdahler Interessengemeinschaft Fernwärme geht mit ihrem Anliegen in die nächste Runde und hofft auf Einsicht.

Blockheizkraftwerk für die Erzeugung von Fernwärme für den Stadtteil Hochdahl.

Foto: Stadtwerke

(hup) Die Interessengemeinschaft Fernwärme Hochdahl lässt nicht locker im Kampf um transparentere Fernwärmepreise. Die Bürger fühlen sich nach wir vor von den Erkrather Stadtwerken, die das lokale Fernwärmenetz mit Beginn des Jahres 2022 von Eon übernommen haben, nicht ausreichend informiert. Nun soll ein von der IG eingereichter Bürgerantrag neuen Schwung in die Diskussion bringen

Zentrale Forderung: Die Stadtwerke veröffentlichen in ihrem Jahres- und Tätigkeitsabschluss für das am 31.12.2023 endende Wirtschaftsjahr und folgende Wirtschaftsjahre auf freiwilliger Basis auch für den Tätigkeitsbereich Erzeugung und Verteilung von Wärme einen separaten Tätigkeitsabschluss, der in Form, Inhalt und Umfang den Abschlüssen der Bereiche Elektrizitätsverteilung, Messstellenbetrieb und Gasverteilung entspricht. Vor dem Hintergrund der im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Erkrath GmbH (Stand 18.12.2023) genannten Ziele pochen die im Fernwärme-Monopol gebundenen Hochdahler Kunden auf eine sozialverträgliche und missbrauchsfreie Preisgestaltung. Um beurteilen zu können, ob die Preisgestaltung der Stadtwerke in 2023 und den Folgejahren den Grundsätzen der Sozialverträglichkeit mit Wirtschaftlichkeit in der Betriebsführung und maßvoller Gewinnmarge tatsächlich entspricht, benötigten die Haushalte Infos zu dem erzielten Jahresergebnis, heißt es in dem Bürgerantrag.

Gerade von einem zu 100 Prozent kommunalen Unternehmen werde, zumal wegen der Monopolabhängigkeit, eine Einsicht in die Ergebnisrechnung des Wärmebetriebs erwartet. Eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen sei damit nicht verbunden, da die Stadtwerke im Geschäftsbereich Fernwärme ein Monopol haben und daher kein Wettbewerb herrsche, argumentieren die Bürger, die Stadtwerke müssten darlegen, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Ergebnisrechnung des Wärmebetriebs haben – sprich erläutern, worin das berechtigte Interesse bestehe.

(hup)