Vergleich Fernwärme der Wuppertaler Stadtwerke schneidet bei Vergleich gut ab

Wuppertal · Die Verbraucherzentrale NRW hat 30 Anbieter miteinander verglichen.

Untersucht wurde auch die Preistransparenz.

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Mit einer Stichprobenuntersuchung hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jüngst insgesamt 30 Anbieter aus 30 Kommunen in NRW hinsichtlich ihres Fernwärmeangebots verglichen. Untersucht wurden dabei die folgenden Kriterien: der Preis der Fernwärme sowie das Maß an Transparenz hinsichtlich der Preise und etwaigen Preisänderungen der Anbieter. „Da es sich bei Fernwärme um lokale Monopole handelt, Verbraucher also anders als bei Strom oder Gas nicht den Anbieter wechseln können, ist es wichtig, dass Preise und Preisänderungen so transparent wie möglich kommuniziert werden“, erklärt die Verbraucherzentrale die Beweggründe hinter ihrer Stichprobenuntersuchung.

Auch die Wuppertaler Stadtwerke (WSW), die für die hiesige Fernwärmeversorgung zuständig sind, waren Teil der Stichprobe der Verbraucherzentrale. Hinsichtlich des Preises spielen sie in den oberen Rängen mit: In Wuppertal belaufen sich die Fernwärme-Gesamtkosten in einem Einfamilienhaus auf 2525 Euro. Im Kommunen-Ranking belegt die Stadt damit Platz fünf von 30. Zum Vergleich: Auf Platz eins liegt die Stadt Bielefeld, die mit 2075 Euro am günstigsten ist. Am teuersten ist die Fernwärme für Einfamilienhausbesitzer mit 5066 Euro wiederum in Gronau.

Und auch bei den weiteren Preisvergleichen schneidet Wuppertal gut ab: In Mehrfamilienhäusern mit sechs Wohneinheiten werden 5440 Euro fällig (hier belegt die Stadt im Ranking Platz vier), in Mehrfamilienhäusern mit 30 Wohneinheiten belegen die WSW mit Gesamtkosten von 38 969 Euro wiederum auch Platz fünf.

„Gute Kundenkommunikation ist aktuell besonders wichtig“

Auch die Art und Weise, wie transparent die jeweiligen Kommunen gegenüber ihren Kunden mit den Preisen, deren Änderungen sowie etwa der Zusammensetzung der angebotenen Fernwärme umgehen, waren Teil des Kommunen-Vergleichs der Verbraucherzentrale. Dabei komme es nicht nur darauf an, dass Verbraucher die Preise einsehen und Preisänderungen nachvollziehen können, sondern auch, dass sie etwa die sogenannte Preisänderungsformel einsehen können, die Preisänderungen regelt. Das sei auch gesetzlich vorgeschrieben, betont die Verbraucherzentrale.

Die WSW erfüllen alle ihnen gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wie die Untersuchung zeigt. Bei einigen Kommunen, etwa Dortmund oder Hamm, ist das nicht der Fall: Auch hier stehen die WSW im Vergleich also gut dar. Trotzdem kritisiert die Verbraucherzentrale beispielsweise, dass die Nachvollziehbarkeit der Preisveränderungen der Fernwärme der WSW nur 45 Tage lang einsehbar sind. Auch wird den WSW – und vielen anderen Kommunen – vorgeschlagen, über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus zusätzliche Angaben zu machen und den Kunden etwa in einer Prozentzahl anzugeben, wie hoch die Netzverluste sind. Nicht, weil sie dazu verpflichtet wären, sondern, um den Kunden die Nachvollziehbarkeit und Einordnung der Werte zu erleichtern.

„Nach unserer Auffassung sind die gesetzlichen Anforderungen ausreichend, um für die Kunden Preistransparenz und eine Vergleichbarkeit der Anbieter zu gewährleisten“, sagt WSW-Sprecher Rainer Friedrich. Daher sehe man „keinen wesentlichen Mehrwert“ darin, die Vorschläge der Verbraucherzentale umzusetzen. „Nach unserer Erfahrung steht für Fernwärmeinteressenten vor allem der Preis als Entscheidungskriterium im Vordergrund“, so Friedrich weiter. Um den Kunden eine höhere Preisstabilität anzubieten, hätten die WSW nun ihre Preisänderungsformel verändert, betont er. „Aus diesem Grund ist eine gute Kundenkommunikation für uns aktuell ganz besonders wichtig.“