Fläche liegt in Hochdahl Bürgerentscheid zur Neanderhöhe kommt
Erkrath · Erbbaurecht für die künftige Gewerbefläche oder nicht? Darüber können Erkrather bei einem Ratsbürgerentscheid Mitte September abstimmen.
Der Stadtrat hat den Weg frei gemacht für einen Ratsbürgerentscheid zur Zukunft des neuen Gewerbegebiets Neanderhöhe. Eine Bürgerinitiative wünscht sich seit Langem, dass die Stadt ihre Flächen nicht wie geplant an Investoren verkauft und schnelles Geld für die Stadtkasse macht, sondern Eigentümerin bleibt und lediglich für eine vertraglich vereinbarte Zeit verpachtet. Durch das Erbpacht-Prinzip würden die Grundstücke nicht zu Spekulationsobjekten und wären schnell wieder auf dem Markt, falls ein Unternehmen auszieht, argumentiert die Initiative.
Sie möchte Leerständen und neuerlicher Flächenversiegelung für Gewerbe vorbeugen. Nachhaltiges Wirtschaften mit ohnehin raren Flächen könne nur gelingen, wenn die Stadt Besitzerin und damit handlungsfähig bleibe. Kommen sie in private Hände, hat die Stadt keinen Zugriff mehr, wenn ein Gelände aufgegeben wird und nichts nachkommt. Ein viel zitiertes Beispiel dafür ist das verlassene Areal von Möbel Flamme in Unterfeldhaus, für das es immer noch keine Nachnutzung gibt.
Erbpacht ist der Königsweg zur Leerstandsvermeidung, meinen die in der Initiative organisierten Bürger. Wenn die Politik sich dazu, wie in Erkrath geschehen, nicht durchringen könne, dann müssten es eben die Bürger mit einem Bürgerentscheid tun. Diese Idee, die Stadtspitze und Ratsmehrheit aus Sorge um die Flächenvermarktung ablehnen – Investoren wollten kaufen, nicht pachten – hat die Aktiven bereits durch mehrere Instanzen getragen, bis hin zum Oberverwaltungsgericht. Es hat den Beschluss des Bürgermeisters und einer Mehrheit von CDU, SPD, FDP und AfD zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erbbaurecht auf der Neanderhöhe jetzt aufgehoben.
Die Frage, ob die Neanderhöhe per Erbbaurecht vermarktet werden soll, kann nun also durch die Erkrather und Erkratherinnen in einem Bürgerentscheid geklärt werden, der Stadtrat hat die dazugehörige Formulierung – „Sollen die im Eigentum der Stadt Erkrath stehenden Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Neanderhöhe (Nr. H 55) nicht verkauft, sondern nur im Rahmen des Erbbaurechts vergeben werden, sodass die Stadt Erkrath Eigentümerin der Grundstücke bleibt?“ – passieren lassen. Der Termin des Bürgerentscheids war ein Streitpunkt.
Die Stadt hatte den 30. Juni als frühestmöglichen Zeitpunkt vorgeschlagen, die Grünen wollten die Bürger parallel zur Europawahl am 9. Juni entscheiden lassen. Die Stadt erklärte, die nötigen Materialien nicht so schnell besorgen zu können, ihr Lieferant könne das im Superwahljahr nicht leisten. Schließlich schwenkten die Grünen auf die Linie der Bürgerinitiative ein, die sich einen größeren Vorlauf wünschte, um die Bürger umfassend um das nicht für jedermann leicht fassbare Thema zu informieren, in der Stadtgesellschaft wieder präsent zu machen und zum Urnengang zu motivieren. Als Kompromiss wurde schließlich der 15. September ausgehandelt.
Wahlbeteiligung von
20 Prozent ist erforderlich
Damit das Ergebnis des Bürgerentscheids anerkannt wird, muss eine Wahlbeteiligung von 20 Prozent erreicht werden. Beim Bürgerentscheid zur Hasenwiese (Wohnbebauung oder nicht) im Februar 2023 war dies nicht gelungen, ansonsten hätte sich die Initiative, die gegen Bebauung war, knapp durchgesetzt. Die Initiative Neanderhöhe regte daher im Stadtrat an, auf das Quorum zu verzichten und damit ein starkes Zeichen für Demokratie und Mitbestimmung zu setzen – allerdings ohne Erfolg. Das Quorum gehöre zu den Spielregeln und es mache auch Sinn, damit am Ende nicht eine Minderheit entscheide, hieß es zum Beispiel von der CDU.
Die Bürgermeister-Partei zählt zu den entschiedenen Gegnern des Erbpacht-Prinzips für Gewerbe, ebenso wie die FDP. Das Erbbaurecht sei ein Hindernis für die Vermarktung, weil die meisten Gewerbetreibenden auf Eigentum setzen, sagte FDP-Fraktionschef Ralf Lenger. Für Bernhard Osterwind (BmU) steht fest, dass die Stadt auf Gewerbeeinnahmen aus der Neanderhöhe nicht verzichten kann, was Erbpacht aber nicht ausschließe: Für die Neanderhöhe müsse eine moderne, nachhaltige Lösung her.