Erkrath lässt wieder nach Tierschützer: Kastrationspflicht für Katzen gilt nach wie vor

Erkrath · Bürger werden gebeten, unbekannte, streunende Katzen im Umfeld umgehend zu melden, damit sie einfangen werden können.

Katzen, die Freigänger sind, müssen in Erkrath kastriert sein.

Foto: Achim Blazy (abz)

(hup) Wenn die Natur im Frühjahr wieder zu neuem Leben erwacht, zieht es nicht nur Menschen nach draußen – zeitnah werden den lokalen Tierschutzorganisationen auch wieder Beobachtungen zu wildlebenden Katzen, insbesondere über Katzenmütter mit ihren Kindern, gemeldet. Das ist auch in Erkrath der Fall, wie der Tierschutzverein jetzt mitteilt.

Die Muttertiere treibt es auf der oft verzweifelten Suche nach Futter für sich und die Jungen jetzt in die Nähe von Menschen, berichten die Erkrather Tierschützer. „Es handelt sich dabei nicht um Wildkatzen, sondern um verwilderte Hauskatzen, die ihr Zuhause verloren haben, oder schlichtweg ausgesetzt wurden, weil sie ihren Besitzern lästig oder auch zu teuer geworden sind,“ heißt es in einer Mitteilung. Problem: Wenn diese Tiere nicht kastriert sind, paaren sie sich mit ebenfalls unkastrierten Freigängern und sorgen, sofern sie nicht verortet und eingefangen werden können, über kurz oder lang für eine ungewollte Katzenpopulation. „Nach der Einführung der Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang im Jahr 2016 gingen in Erkrath die Zahlen der gemeldeten Katzen bis auf null zurück – um seit dem vergangenen Jahr wieder in die Höhe zu schnellen,“ informiert Christa Becker, die Vorsitzende des örtlichen Tierschutzvereins. Dies sei eine enttäuschende und bedenkliche Entwicklung.

Einige der 2023 eingefangenen Tiere wären so krank und pflegebedürftig gewesen, dass sie über Monate zeit- und kostenaufwendig in Tierkliniken medizinisch versorgt und in privaten Pflegestellen aufgepäppelt werden mussten; inzwischen seien alle gesund und vermittlungsfähig.

„Wir bitten die Bürger in den nächsten Wochen um Unterstützung, indem sie Augen und Ohren offenhalten und uns unbekannte Katzen in ihrem Umfeld (Gärten einschließlich Schuppen, Lauben oder auch Garagen) umgehend melden, damit wir sie einfangen können“, appellieren die Tierschützer. Es sei wichtig, die Jungtiere bereits in den ersten Wochen an den Umgang mit Menschen zu gewöhnen.

Der Erkrather Stadtrat hatte 2016 auf Drängen der Tierschützer einstimmig beschlossen, im Stadtgebiet die Pflicht zu Kastration, Kennzeichnung und Registrierung frei laufender Katzen einzuführen. Demnach müssen alle Katzen, denen Freigang gewährt wird, kastriert, gekennzeichnet und registriert sein, entweder bei der Tierschutzorganisation Tasso, die ein Haustierzentralregister für Deutschland betreibt, oder beim deutschen Tierschutzbund.

Kontakt zu den Tierschützern gibt es über Telefon 0178 8128313 oder E-Mail an svensson.tierschutzerkrath@gmail.com

(hup)