Vorstoß in Hochdahl Bürgerinitiative Neanderhöhe nimmt neuen Anlauf

Erkrath · Durch Gerichtsverhandlungen ist viel Zeit verloren gegangen. Der Kampf um Erbpacht für die Neanderhöhe geht aber weiter.

Das Archivfoto zeigt Elmar Stertenbrink, Philipp Kloevekorn und Sabine Börner Ende 2019 mit ihrem Bürgerantrag kurz vor der Abgabe im Rathaus Bahnstraße.

Foto: Börner

Elmar Stertenbrink weiß schon gar nicht mehr, wann genau sich der Widerstand gegen den Verkauf der Neanderhöhe an externe Investoren formierte. „Das Ganze ist ein Musterbeispiel für verlorene Zeit“, sagt der Besitzer einer Fuhrmeisterei in Erkrath, der auch einer der Initiatoren der Erbbaurechtsidee für Erkrather Gewerbeflächen ist.

Stertenbrinks bodenständige Arbeit korrespondiert mit seinem Wunsch nach einem nachhaltigen Umgang mit Flächen, wie er es nennt. „Eine Kommune sollte nicht einfach etwas ausweisen, verkaufen und den Investoren damit signalisieren ,jetzt macht damit, was ihr wollt’“, meint Stertenbrink. Es müsse umgedacht und mit Flächen gehaushaltet werden.

Das funktioniere am besten, wenn die Stadt Eigentümerin der Flächen bleibe, zumal bei Gewerbeflächen. Bei Leerständen könne die Stadt dann schneller reagieren und die Lücken füllen – bevor weitere Fläche versiegelt werden müssen, während anderswo die Brachen vor sich hin gammeln, weil sie im Privatbesitz und damit dem Einfluss der Stadt entzogen sind. Das Gelände von Möbel Flamme in Unterfeldhaus ist ein prominentes Beispiel dafür, sagt Stertenbrink.

Erbpacht wäre eine gute Lösung, meint Stertenbrink: „Es wäre ein Sicherheitsriegel gegen Leerstände, die nicht gefüllt werden.“ Doch die Idee, dies auf die Erweiterung des Gewerbegebiets Neanderhöhe an der Hochdahler Straße anzuwenden, stieß in der Erkrather Politik nicht auf ungeteilte Zustimmung. Vor allem die CDU befürchtete, dass Investoren verschreckt werden könnten, wenn die Stadt ihnen die anvisierten Grundstücke nicht verkaufen wolle. CDU-Ratsmitglied Helmut Rohden sagte erst kürzlich in einem Ausschuss, dass er von Investoren wisse, die sich gern auf der Neanderhöhe ansiedeln wollten, sofern sie kaufen könnten.

Informationsveranstaltung am
8. Mai im Saal Neandertal

Die nahe Zukunft könnte in der Sache Klärung bringen. Denn nachdem Bürgermeister Christoph Schulz schon vor Monaten den Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Erbbaurecht im Gewerbegebiet Neanderhöhe die Zusage gab, im Falle des gerichtlichen Zuspruchs ihren Weg durch einen Ratsbürgerentscheid zu unterstützten, liegt nun das entsprechende Urteil vom Oberverwaltungsgericht vor. Der Ratsbürgerentscheid soll nun Thema bei der nächsten Ratssitzung (14. Mai) werden.

„Damit sind nicht nur die Initiatoren der Erbbaurechtsidee für Erkrather Gewerbeflächen, sondern alle in der Stadt Gewinner dieser demokratischen Entscheidung“, meinen Elmar Stertenbrink, Sabine Börner und Philipp Kloevekorn, die Ende 2019 den Antrag, der alles ins Rollen brachte, im Rathaus an der Bahnstraße abgegeben haben. Die drei waren von Anfang an gegen jegliche weitere Bebauung der Neanderhöhe, doch die Politik entschied anders. Daraufhin wollte das Trio wenigstens das Erbbaurecht für die Fläche durchsetzen, damit die Stadt handlungsfähig bleibt und weitere Versiegelung von Freifläche abgewendet werden kann.

Was die drei nun hoffen, ist, dass der Termin zu Stimmabgabe mit einem Vorlauf angesetzt wird, der es Erkrather Bürgern ermögliche, sich vorab gut zu informieren und auszutauschen. „Eine gemeinsame Veranstaltung mit Stadt und Fachreferenten wäre ein tolles Ereignis, um schließlich via Bürgerabstimmung zu den besten Lösungen für Erkrath zu kommen“ sagt Elmar Stertenbrink. Wer sich jetzt schon intensiver mit dem Thema beschäftigen möchte, kann dies bei einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 8. Mai, von 19 bis 20.45 Uhr im Saal Neandertal im Forum Sandheide tun, Hildener Straße 28 in Hochdahl.

(hup)