Haftstrafe für Adoptivvater
Gericht verurteilt 61-jährigen Hochdahler wegen Missbrauchs seiner Tochter (16) zu vier Jahren Gefängnis.
Wuppertal/Hochdahl. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Adoptivtochter (heute 16) hat das Landgericht Wuppertal einen 61-jährigen Hochdahler zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der frühere Kraftfahrer soll sein Opfer seit dessen siebten Lebensjahr sexuell bedrängt haben.
Der Angeklagte ist der Großvater von Daniel, der 2010 im Alter von zwei Jahren gewaltsam zu Tode gekommenen ist. Hinweise auf die Taten des 61-Jährigen hatten Zeugen während des Totschlagsprozesses gegen Daniels Mutter (31) und deren Freund gegeben. Der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts hatte gegen den Mann Anzeige erstattet.
Vor Gericht sagte der 61-Jährige jetzt, die Vorwürfe seien alle falsch. Eine Freundin habe der Tochter zu den Anschuldigungen geraten. Die 16-Jährige wolle ihn „loswerden“, so der Angeklagte. Mehrfach wiederholte er: Seine Adoptivtochter lüge und stehle.
Doch sogar sein Verteidiger stellte im Plädoyer fest: „Seine Angaben haben sich in keiner Weise bestätigt.“ Der Anwalt bemängelte allerdings ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit der 16-Jährigen und forderte deshalb einen Freispruch aus Zweifel an der Schuld.
Die Richter hingegen folgten der Aussage der 16-Jährigen. Sie werteten zwei Fälle als erwiesen. So habe das Mädchen ins Einzelne gehend beschrieben, wie der Angeklagte sie nur mit einem Bademantel bekleidet in ihrem Zimmer besucht habe, um sie sexuell zu bedrängen. „Das Mädchen hat alles verloren“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Krege.
Sie habe die Verbindung zu ihrer Adoptivfamilie restlos aufgegeben und lebe unter Obhut des Jugendamts in einem Heim ohne Kontakt zu den leiblichen Eltern. Zeugen hatten die 16-Jährige als sehr verschlossen bezeichnet.
Nicht geahndet werden weitere Vorwürfe gegen den Angeklagten, wegen schwerer Schläge gegen die 16-Jährige und ihren Zwillingsbruder. Den hatte der 61-Jährige ebenfalls adoptiert. Das Gericht stellte das Verfahren zu gefährlicher Körperverletzung ein, weil diese Taten im Hinblick auf den schweren sexuellen Missbrauch des Mädchens die Strafe nicht wesentlich erhöht hätten.
Beide Geschwister hatten ausgesagt, der Adoptivvater habe sie regelmäßig mit einem Ledergürtel geschlagen. Das Gericht hatte die Vernehmung des in Jugendhaft sitzenden Bruders abbrechen müssen. Er hatte im Saal in einer Pause zu randalieren begonnen.