(hup/dne) Der Stadtrat hat Ende Februar den Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 mit 25 Stimmen von CDU, SPD und Bürgermeister beschlossen. Dagegen standen 18 Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, BmU, FDP und AfD. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Der Nachtragshaushalt weist für das Jahr 2025 einen Fehlbetrag in Höhe von 11,89 Millionen Euro aus. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Folgejahre Defizite in Höhe von 14,49 Millionen Euro im Jahr 2026, 12,41 Millionen Euro im Jahr 2027 und 10,26 Millionen Euro im Jahr 2028 erwartet. Diese Zahlen sind nur durch den pauschalen Abzug des globalen Minderaufwandes in Höhe von zwei Prozent bei den Aufwendungen möglich. Zusätzlich müssen ab 2025 zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes die Jahresfehlbeträge in Teilen vorgetragen werden und belasten somit bereits jetzt die folgenden Jahre.
Bürgermeister Christoph Schultz hatte sich dennoch zufrieden gezeigt, mit dem Doppelhaushalt für 2024 und 2025 trotz schwieriger Rahmenbedingungen handlungsfähig zu bleiben und weiter in Schulen, Kitas, Brücken und auch in das Gewerbegebiet Neanderhöhe investieren zu können, um neue Unternehmen anzusiedeln. Kritiker wie zum Beispiel die Grünen sprachen dagegen von einer falschen Weichenstellung. Umwelt- und Klimaschutz würden nicht gestärkt.
Stattdessen gebe es einen Raubbau an den natürlichen Ressourcen. Und der sogenannte notwendige Verlustvortrag werde von Jahr zu Jahr größer, was nicht von solider Haushaltspolitik zeuge. Die Stadt steuere zielstrebig auf den Konkurs zu, obwohl sie zu den oberen 20 Prozent der steuerstärksten Kommunen in NRW gehöre.
Große Besorgnis äußern auch die „Bürger mit Umweltverantwortung“ (BmU), die Erkrath kurz vor dem Fall ins Wachkoma sehen. Fraktionschef Bernhard Osterwind begrüßt daher die Haushaltsverfügung von Landrat Thomas Hendele, der von einer bereits hochdefizitären, sich weiter zuspitzenden Haushaltssituation spricht, von einem nicht mehr absehbaren Haushaltsausgleich ausgeht und daher vom Stadtrat im Jahr nach der Kommunalwahl den Einstieg in ein Haushaltssicherungskonzept verlangt.
Innerhalb von zehn Jahren soll es ausgeglichenen Haushalt geben
„Der Landrat zeigt auf, dass mit 4,9 Prozent Reduktion der allgemeinen Rücklage die Auslöseschwelle zur gesetzlichen Haushaltssicherung von 5 Prozent nur gefährlich knapp unterschritten ist. Der Haushaltsplan ist daher nur noch knapp genehmigungsfähig“, so Osterwind.
Die Aufstellung eines erfolgreichen Haushaltssicherungskonzeptes erfordere, dass innerhalb von zehn Jahren ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden könne. Die Chance dafür sehe Stadtkämmerer Torsten Schmitz aber gar nicht mehr. Knapp 200 Millionen kosteten allein die drei Großprojekte Gymnasium am Neandertal, Feuer- und Rettungswache und Grundschule. „Die Feuerwehr wird auf 70 Jahre abgeschrieben, die Schulen sogar 80 Jahre. Dabei hat das Gymnasium Erkrath keine 60 Jahre gehalten. Auch da machen wir uns was vor“, meint Osterwind. Die bittere Botschaft: Erkrath schliddere in den Nothaushalt und dann dürfe nur noch Geld für die Pflichtaufgaben der Stadt ausgegeben werden. Osterwind interpretiert dies als „Ergebnis der letzten zehn Jahre Erkrather Schuldenkoalition“ und greift damit CDU und SPD angreift.
CDU-Fraktionschef Wolfgang Jöbges hält die Finanzprobleme aber nicht für hausgemacht. Er verweist auf Bund und Land, die den Gemeinden immer mehr Aufgaben übertragen, ohne sich an das Konnexitätsprinzip – wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen – halten und nicht dafür sorgen, dass die Kommunen finanziellen Ausgleich erhalten, kritisiert Jöbges in seiner Haushaltsrede, und ergänzt: „Ein Übriges tun dann noch der Landschaftsverband und der Kreis Mettmann, die mit ihren Umlagehaushalten die kommunalen Finanzen belasten.“ Ohne eine Finanzreform werde die kommunale Selbstverwaltung bald nicht mehr funktionieren.
Erhebliche zusätzliche Kosten fielen für die Kommuen etwa im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern, der Hilfen für junge Menschen und ihre Familien und der Instandhaltung, Bauunterhaltung und Bewirtschaftung von städtischen Gebäuden an.