Erkrath/Köln Prozess: Mann soll seine Ex-Partnerin gefoltert haben

Erkrath/Köln. · Zu den Tatorten zählt wohl auch eine Wohnung in der Kastanienstraße in Erkrath.

Der Prozess findet am Kölner Land­gericht statt.

Foto: dpa/Marius Becker

Eingesperrt, gefoltert und vergewaltigt: Was sich an einem Dezembertag 2012 in einer Wohnung in der Kastanienstraße zugetragen haben soll, stößt an die Grenze des Vorstellbaren. Ein 65-jähriger Kölner soll dort eine Frau vergewaltigt und schwer körperlich misshandelt haben. Der Angeklagte selbst soll den Ermittlern gegenüber von „foltern“ gesprochen haben.

Dass der Prozess erst jetzt begann – also fast acht Jahre nach der Tat – liegt vor allem daran, dass das Gericht damals keine ausreichenden Haftgründe gesehen hatte. Jetzt wurde vor dem Kölner Landgericht die Anklage gegen den 65-Jährigen verlesen und was man darin zu hören bekam, gleicht einem Martyrium für das Opfer. Demzufolge soll der Angeklagte mit der Frau eine drei Monate andauernde Beziehung geführt haben, bevor er einen Bekannten gebeten haben soll, sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in die Kastanienstraße zu bringen. Dort soll ihm ein weiterer Bekannter seine Wohnung zur Verfügung gestellt haben. In der Anklage ist zu lesen, dass die Frau am 28. Dezember 2012 um 4.20 Uhr in Köln von der Arbeit abgeholt und nach Erkrath gebracht worden sein soll. Dort soll sie durch die Türe in die Wohnung geschubst worden sein, in der schon der Angeklagte und zwei weitere vermummte, bislang unbekannte Männer auf sie gewartet hätten.

Nachdem auf sie eingeschlagen worden sei, soll die Frau auf den Boden gestürzt sein. Der Angeklagte und seine beiden Komplizen sollen sie auf die Knie gezwungen haben, um ihr mit Messern die Haare abzuschneiden. Nach einem Schlag ins Gesicht soll ihre Lippe geblutet haben, weitere Schläge gegen den Kopf und den Rücken sollen beim Opfer zu Verletzungen geführt haben.

Der Angeklagte soll 20 000 Euro für Freilassung gefordert haben

Später soll der Angeklagte mit der Ex-Partnerin die Wohnung in der Kastanienstraße verlassen und sie dazu gedrängt haben, mit ihm nach Wesseling in ihre eigene Wohnung zu fahren. Dort soll er sie dazu gezwungen haben, sich auszuziehen und sich aufs Sofa zu legen. Nachdem er ihre Hände mit Kabelbinder auf dem Rücken gefesselt hatte, soll er versucht haben, eine Taschenlampe in sie einzuführen. Nach der Ankündigung, ihr jetzt mal eine richtige Foltermethode zeigen zu wollen, soll er ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen haben. Inmitten von Atemnot und Panik soll es der Frau gelungen sein, ihre Hände aus dem Kabelbinder zu befreien. Nachdem ein Fluchtversuch wegen der verschlossenen Wohnungstür misslang, soll sie sich im Schlafzimmer in eine Ecke gekauert und den Angeklagten flehentlich darum gebeten haben, mit den Misshandlungen aufzuhören. Der soll daraufhin zu ihr gesagt haben, dass sie ihm gehöre, solange sie keine Ablösesumme von 20 000 Euro bezahlen könne.

Stattdessen soll er sich auf die Couch gesetzt und die Ex-Partnerin zum Oralverkehr genötigt haben. Während des gesamten Tatablaufs soll er ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge bei sich getragen haben. Gegen zwölf Uhr mittags soll er die Wohnung des Opfers verlassen haben – die geforderte Ablösesumme soll nicht gezahlt worden sein.

Das Kölner Landgericht hat bis zum 10. Juni insgesamt sechs weitere Verhandlungstage festgesetzt.