Trotz Corona-Krise Nebenklageanwälte gegen Einstellung von Loveparade-Prozess
Düsseldorf · Anwälte von Opfern und Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe vor knapp zehn Jahren haben sich gegen eine Einstellung des Strafprozesses zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen.
Es gebe keinen zwingenden Grund, das Verfahren gegen noch drei Angeklagte vor der Anhörung des Sachverständigen Jürgen Gerlach einzustellen, erklärten 14 Nebenklageanwälte am Freitag in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Gerlachs Gutachten sei in dem Fall "das wichtigste Mittel der Aufklärung".
"Die Nebenkläger haben viele Fragen an den Gutachter und müssen die Möglichkeit erhalten, diese Fragen direkt an ihn in einer öffentlichen Verhandlung zu richten", mahnten die Anwälte. Erst nach Einführung des Gutachtens in die öffentliche Hauptverhandlung und der öffentlichen Diskussion dazu könne "in einem Rechtsgespräch der Fortgang des Loveparade-Verfahrens und gegebenenfalls dessen Einstellung erörtert werden".
Für eine Verfahrenseinstellung gäben auch "weder der dynamische Verlauf der Corona-Pandemie in diesen Tagen Anlass, noch liegen dazu die gesetzlichen Voraussetzungen vor", heißt es in der Erklärung der Anwälte. Auch mit Blick auf die Corona-Sicherheitsvorkehrungen in der Hauptverhandlung gebe es "keinen Grund, das Verfahren jetzt überstürzt einzustellen".
Die Nebenklagevertreter wenden sich damit gegen den Einstellungsvorschlag des Duisburger Landgerichts, dem Staatsanwaltschaft und Angeklagte bereits zustimmten. Die Strafkammer hatte den Nebenklägern eine Frist zur Stellungnahme bis zum nächsten Montag eingeräumt.
Für eine Prozesseinstellung durch das Gericht ist eine Zustimmung der Nebenkläger allerdings nicht erforderlich. Der genaue Zeitpunkt für die Entscheidung des Landgerichts zum Fortgang des Prozesses steht noch nicht fest.
Die Loveparade-Tragödie vom 24. Juli 2010 gilt als eines der schwersten Unglücke der vergangenen Jahrzehnte in Deutschland. Bei dem Technofestival in Duisburg erlitten 21 Menschen in einem Gedränge am Zu- und Abgangsbereich des eingezäunten Veranstaltungsgeländes tödliche Verletzungen, mehr als 650 Besucher wurden verletzt.
In dem Mammutprozess sind derzeit noch drei Mitarbeiter des damaligen Loveparade-Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Gegen sieben weitere Angeklagte stellte die Duisburger Strafkammer das Verfahren bereits im Februar 2019 wegen geringer Schuld ein.