Fluglärm Fluglärm: Stadt lehnt Termin ab

Meerbusch. · Unterlagen sollen ab 4. Mai öffentlich ausgelegt werden. Wegen der Infektionsgefahr will die Stadt verschieben.

 Der Flughafen beantragte 2015 die Flugbewegungen um 25 Prozent zu erhöhen.

Der Flughafen beantragte 2015 die Flugbewegungen um 25 Prozent zu erhöhen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Ab Montag, 4. Mai, bis zum 26. Juni soll die Stadt Meerbusch in ihren Amtsräumen Unterlagen öffentlich auslegen, mit denen der Flughafen Düsseldorf seinen Antrag zur Kapazitätserweiterung untermauern möchte. So will es die Bezirksregierung. Die Stadt Meerbusch hat für die Öffentlichkeitsbeteiligung wegen der aktuellen Corona-Krise kein Verständnis und lehnt den Termin ab. Ebenso denken die Bürgermeister der übrigen Flughafen-Anrainer-Kommunen und die Initiative „Bürger gegen Fluglärm“ (BgF) um den Meerbuscher Christoph Lange.

Der Flughafen hatte bereits 2015 beantragt, die Zahl der Flugbewegungen um 25 Prozent zu erhöhen. Daraufhin hatten über 40 000 Menschen Einspruch eingelegt. Im Februar 2017 hatten die Anrainer-Städte, Bürgerinitiativen und unabhängige Gutachter die gravierendsten Mängel des Antrags in einer sechstägigen Anhörung nachgewiesen. Der Flughafen benötigte danach drei Jahre, um neue Gutachten einzubringen, die jetzt offengelegt werden sollen.

Bürgermeisterin hatte schon
im März um Aufschub gebeten

Dazu sagt Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage: „Wie alle anderen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss halten wir unsere Verwaltung derzeit vorschriftsgemäß geschlossen. Ausnahmen erfolgen nur nach persönlicher Absprache. Da passt eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit vielen zu erwartenden Interessenten einfach nicht ins Bild.“ Schon im März hatte die Verwaltungschefin bei Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher um Aufschub „bis auf weiteres“ gebeten. „Wir selbst verzichten derzeit auf sämtliche öffentliche Auslegungen in Planverfahren. Es gibt in der derzeitigen Krise überhaupt keine Veranlassung, in einem Verfahren, das bereits seit fünf Jahren läuft, plötzlich anders zu verfahren“, so Mielke-Westerlage. Selbst wenn das Versammlungsverbot nach dem 3. Mai aufgehoben würde, was nicht zu erwarten sei, würden die Menschen aus Angst vor einer Infektion nicht teilnehmen.

Anwälte weisen auf Betroffene
als Corona-Risikogruppe hin

In einem Schreiben an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst hat auch die im Verfahren beauftragte Berliner Anwaltskanzlei den Minister dazu aufgefordert, die Auslegung der Pläne zu verschieben, weil derzeit eine effektive Beteiligung der Bürger unmöglich sei. Es werde ihnen erheblich erschwert, sich mit den Unterlagen auseinanderzusetzen. Ein großer Teil der vom Fluglärm Betroffenen gehöre zudem altersbedingt zur Corona-Risikogruppe. So würde bereits die Angst vor einer Infektion viele Interessierte davon abhalten, die Unterlagen einzusehen und ihre Bedenken zu äußern – unabhängig von Schutzmaßnahmen. Diese seien obendrein in einem „Massenverfahren“, an dem sich bei der letzten Öffentlichkeitsbeteiligung mehrere zehntausend Personen beteiligt haben, nicht möglich. Die erforderlichen Hygienemaßnahmen, etwa wiederholte Desinfektion der Akten oder Warteschlangen mit Abstandsregelungen – würden das Verfahren erheblich einschränken. Diese Defizite könnte auch die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet nicht aufwiegen. Die Bürgermeisterin fordert: „Um eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen, muss der Auslagetermin verschoben werden.“

Christoph Lange, Vorsitzender der BgF, ergänzt: „Die Anwohner und Städte haben nur acht Wochen Zeit, die neuen Gutachten zu analysieren und zu bewerten. Und das in einer Situation, in der sie sich weder effektiv beraten können noch eine praktikable Öffentlichkeitsarbeit möglich ist, weil Veranstaltungen und selbst Info-Stände verboten sind.“ Red