Corona-Krise in Meerbusch Ordnungsamt verhängt Bußgeld gegen Wirte

Büderich. · Für die angebliche Bewirtung von Gästen soll das Haus Meer 4200 Euro Strafe zahlen. Die Betreiber wehren sich.

Kristin Joppe und Oliver Macé weisen die Vorwürfe des Ordnungsamtzes zurück. Sie fühlten sich vom Auftreten der Beamten eingeschüchtert.

Foto: Hans-Juergen Bauer (hjba)

4200 Euro sollen Olivier Macé und Kristin Joppe, Inhaber des Restaurants Haus Meer in Büderich, zahlen, weil sie laut dem Meerbuscher Ordnungsamt am Gründonnerstag Gäste auf ihrer Terrasse bewirtet und damit gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen haben. Für die Gastronomen ist dieses Bußgeld nicht nur schmerzhaft, sie sehen es auch als unberechtigt an.

Kristin Joppe schildert den Fall folgendermaßen: Zwei Gäste hätten sich an jenem Abend an einen Tisch auf der Terrasse gesetzt, um dort auf ihre Bestellung zu warten. Einige Speisen seien den Gästen bereits übergeben worden, sodass sie diese in verschlossener Verpackung auf dem besagten Tisch abgestellt hätten. Da die Betreiber den Tisch vor und nach ihrem Betrieb selbst nutzen, hätten dort noch leere Gläser und Flaschen vom Vortag gestanden. Und das wiederum müsse dem Ordnungsamt den Eindruck vermittelt haben, die Gäste würden vor Ort bewirtet. Das streiten die beiden jedoch ab. Sie würden ihr Restaurant ausschließlich Speisen zum Mitnehmen anbieten.

Dass die Einsatzkräfte an diesem Tag überhaupt zu dem Restaurant kamen, lag an einer Beschwerde wegen Ruhestörung durch laute Musik, wie aus dem Bußgeldbescheid hervorgeht. Dieser erwies sich jedoch als unbegründet. Als die Mitarbeiter des Ordnungsamts daraufhin die beiden Gäste an einem Tisch sitzen sahen, hätten sie die Inhaber mit der Situation konfrontiert. Laut Kristin Joppe seien sie dabei sehr aggressiv aufgetreten. „Wir haben uns bedroht gefühlt“, erzählt sie. Zudem hätten die Mitarbeiter laut ihrer Schilderung auch nicht den nötigen Abstand zu den Inhabern gehalten, hätten sogar mit einer Schließung des Betriebs sowie einer Entziehung der Konzession gedroht.

Gastronomen übergeben
die Sache ihrem Anwalt

Aus dem Bußgeldbescheid geht hervor, dass sich die Inhaber vor Ort nicht zu den Vorwürfen geäußert hätten. Kristin Joppe bestätigt das und berichtet, dass sie und ihr Partner sich in der Situation eingeschüchtert gefühlt hätten und deshalb die Sache lieber an ihren Anwalt weitergeben wollten. In der kommenden Woche haben sie dort einen Termin vereinbart. Das aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Bußgeld wollen sie auf keinen Fall hinnehmen. Nicht zuletzt auch, weil die finanzielle Lage der Gastronomen angespannt ist. Erst im vergangenen Jahr hatten die beiden für 150 000 Euro das Lokal umgebaut, Rücklagen gibt es kaum und einen Kredit zur Überbrückung der Corona-Krise hätten sie nicht bewilligt bekommen. „Wir kämpfen“, so Joppe.

Aber die beiden wollen auch das Auftreten des Ordnungsamts nicht hinnehmen. „Wir haben uns gefühlt wie Schwerverbrecher“, so Joppe. Seit dem Vorfall kämen regelmäßig Mitarbeiter des Ordnungsamts zur Kontrolle vorbei. „Wir fühlen uns verfolgt.“

Stadtsprecher Michael Gorgs erklärt, dass einige Bürger sich bereits überrascht gezeigt hätten, wie deutlich die Ansprache der Ordnungsmitarbeiter sei. „Es wird leicht vergessen: Wir befinden uns in einer Ausnahme- und Gefahrensituation.“ Er verweist darauf, dass es in der Verordnung über die Durchsetzung der Gebote und Verbote in Paragraf 14 heißt: „Die zuständigen Behörden sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen.“

Der Ordnungsdienst im benachbarten Düsseldorf verfolgt dagegen eine andere Strategie. Dort versuchen die Mitarbeiter beispielsweise bei Verstößen gegen das Versammlungs- und Kontaktverbot, die entsprechenden Personen freundlich auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. In den meisten Fällen führe das bereits zum Erfolg, sodass Bußgelder meist gar kein Thema seien, heißt es von den dortigen Mitarbeitern. Selbst bei einer Ansammlung von rund 200 Personen an der Rheintreppe in der Düsseldorfer Altstadt verzichteten die Einsatzkräfte auf das Verteilen von Bußgeldern.

In Meerbusch sei der Vorfall am Restaurant Haus Meer der erste Fall in der Gastronomie, der ein Bußgeld ausgelöst habe, so Gorgs. Zwei weitere kleinere Verstöße habe es gegeben, weil sich mehr als zwei Personen versammelt hatten. Mit insgesamt drei Bußgeldbescheiden in Meerbusch sei die Zahl im Vergleich mit manch anderen Kommunen im Rhein-Kreis-Neuss, die zum Teil im hohen zweistelligen Bereich lägen, gering. Bei den Kontrollen mit mehreren Teams würden die Ordnungsmitarbeiter feststellen, dass die Bestimmungen mit sehr viel Disziplin und Verständnis befolgt würden. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, könne er sich nicht zu dem Vorfall äußern.