Neue Steuer für Spielautomaten

Die Einsätze sollen als Berechnungsgrundlage dienen.

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Rund 50 Spielhallen gibt es in der Stadt Erkrath und insgesamt knapp 100 Geldspielgeräte. Die stehen aber nicht nur in Spielhallen, sondern auch in Gaststätten und Pommes Buden. Dafür wird jeweils Vergnügungssteuer fällig, und die Stadt verdient somit an jedem Spiel mit.

Die Vergnügungssteuer wurde in Erkrath bisher nach dem Einspielergebnis erhoben, also danach, wie viel jeweils nach der Gewinnausschüttung von den Einsätzen noch übrig blieb. Das soll sich nun zum 1. April ändern. Über eine entsprechende Verwaltungsvorlage werden die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer Sitzung beraten.

Wie die Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer künftig aussehen soll, erklärt Kämmerer Thorsten Schmitz anschaulich so: „Es wird nicht mehr besteuert, was unten rauskommt, sondern was oben reingeht“. Das heißt, der komplette Spieleinsatz dient als Besteuerungsgrundlage. Möglich macht dies eine Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW, der sich wiederum auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht. „Andere Städte im Kreis Mettmann haben auch schon umgestellt“, sagt Schmitz.

Zum einen soll die Änderung dazu beitragen, die Spielsucht einzudämmen. Allerdings erhofft sich der Kämmerer auch mehr Einnahmen für die Stadt. „Wir haben im vergangenen Jahr schon mal eine Proberechnung gemacht, damit wir wissen, von welcher Größenordnung wir ungefähr reden“, sagt er. Aufgrund der Auswertung rechnet er mit rund 100 000 Euro Mehreinnahmen pro Jahr.

Hinzu würde der Kontrollaufwand der Stadt verringert. Denn alle in Erkrath aufgestellten Spielautomaten verfügen über die technischen Voraussetzungen, den Spieleinsatz zu zählen und die Summe auszudrucken.

100 000 Euro zusätzlich kann der Kämmerer gut brauchen. „Unser Haushalt ist immer noch defizitär. Wir wollen aber nicht direkt mit der großen Keule ausholen und die Grundsteuer anheben.“

Bisher lag die Steuerbemessung bei Geldspielgeräten in der Stadt Erkrath bei zehn Prozent des Einspielergebnisses bei Gaststätten und bei zwölf Prozent bei Spielhallen. Künftig soll die Vergnügungssteuer auf 4,5 Prozent nach dem Spieleinsatz festgesetzt werden, möglich wären bis zu 5,5 Prozent.

Allerdings soll auch ein monatlicher Mindestsatz festgelegt werden, und zwar pro Apparat mit Gewinnmöglichkeit 50 Euro in Spielhallen und 30 Euro in Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen.