Verwaltung muss Lösungen erarbeiten Stadt muss sich bald um Altkleider kümmern
Erkrath · Hintergrund sind neue Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Stadt will auf das Label „FairWertung“ setzen.
(hup) Vom 1. Januar 2025 an dürfen Kommunen die Altkleidersammlung nicht mehr allein Privatfirmen oder karitativen Verbänden überlassen. Öffentlich-rechtliche Entsorger müssen dann selbst Container bereitstellen. Obwohl das bereits seit 2020 beschlossene Sache ist, setzt es nun manchen Kreis und manche Kommune unter Zugzwang, Lösungen müssen her.
In Erkrath zum Beispiel – dort werden Sammeln und Entsorgen von Alttextilien nach wie vor von karitativen und gewerblichen Aufstellern übernommen. Die Ordnungsbehörde hat für 2024 drei Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Straßenraum erteilt. Diese laufen automatisch zum Ende des Jahres 2024 aus. Das DRK hat aktuell zehn Container aufgestellt, die Humana Kleidersammlung GmbH und die Grotex Recycling GmbH jeweils drei. Ab Januar 2025 wird die Stadt die Abläufe neu organisieren. Weder der Gesetzgeber noch das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Mettmann machen genaue Vorgaben zur Ausgestaltung der Sammlungspflicht, heißt in einer Vorlage der Stadt für die Politik.
Die Verwaltung will eine „Übermöblierung“ des öffentlichen Verkehrsraums mit Abfallcontainern vermeiden und will die Zahl der Standplätze begrenzen. Da es aber keine konkrete Vorgabe für eine Mindestanzahl gibt, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Anzahl der Containerstandorte beizubehalten. Nach Austausch mit den Fachämtern und Fachbereichen verschiedener kreisangehöriger Städte über die bisher gesammelten Erfahrungen zum Sammeln der Alttextilien in Eigenregie, hat die Verwaltung ein Rahmenkonzept ausgearbeitet. Das sieht unter anderem vor, dass im öffentlichen Straßenraum des gesamten Erkrather Stadtgebiets wie bisher für maximal neun Standorte Sondernutzungserlaubnisse erteilt werden. Bewerben können sich gewerbliche, karitative und öffentlich-rechtliche Sammler.
Pro Standort darf höchstens ein Container pro Bewerber stehen. Für die Containerstandorte im öffentlichen Straßenraum können bis Ende August Anträge zur Sondernutzung eingereicht werden. Die Laufzeit der Sondernutzungserlaubnisse wird von einem Jahr auf drei Jahre heraufgesetzt. Die Erfassung der Alttextilsammlung führt die Stadt in Eigenregie durch und schafft für die Sammlung der Alttextilien eigene Container an. Sie beantragt für die stadteigenen Alttextilien-Container eine Sondernutzungserlaubnis für alle Standorte (neun Standplätze, je ein Container) im öffentlichen Straßenraum. Wegen mangelnder personeller Kapazitäten beim städtischen Bauhof erfolgen die Leerung der Container, der Transport der Textilien zur Verwertungsanlage und die Reinigung der Containerstandplätze durch eine beauftragte Drittfirma.
Die Verwaltung möchte zudem einen Betrieb mit Sammlung und Verwertung der Alttextilien beauftragen, der das Label von „FairWertung“ oder das BVSE-Qualitätssiegel Textilsammlung trägt. Dem DRK- Ortsverein Erkrath, der sich über den Verkauf von Kleiderspenden finanziert, sollen Kleidercontainer „auf geeigneten fiskalischen Grundstücken“ gestattet werden, heißt es in den Ausführungen der Stadt.