Ärger um Haus Neuer Markt 15
Stadtrat entscheidet über Windhövel-Bebauungsplan.
Seit September 2014 liegt der Stadt ein Baugesuch vor. Der Eigentümer des Gebäudes Neuer Markt 15 möchte das sanierungsbedürftige Haus mit Läden im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen abbrechen und an gleicher Stelle wieder ein Wohn- und Geschäftshaus errichten. Die Stadt versucht nun, durch die Veränderungssperre den Zeitpunkt aufzuschieben, über den Antrag zu entscheiden.
Die Zwischenzeit soll genutzt werden, den geltenden Bebauungsplan zu verändern. Der verhinderte Bauherr empfinde es als „irreführend — um nicht zu sagen dreist“, wenn die Öffentlichkeit und die Politik jetzt informiert werde, das angestrebte Bauvorhaben verhindere das gewünschte Einkaufszentrum. Das formulierte Professor Dr. Klaus Oehmen, der den Bauherrn anwaltlich vertritt, in einer E-Mail an die RP-Redaktion. Die vorgesehenen Nutzungen seien in einem Kerngebiet allgemein zulässig. „Unabhängig davon vergisst Herr Alparslan, dass sich auf dem Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus mit exakt den Nutzungen befindet, die auch in der Bau-Voranfrage angefragt sind. Dieses Haus und seine Nutzungen sind genehmigt und genießen Bestandsschutz.“
Bliebe das Haus mit seiner jetzigen Nutzung bestehen, würde dies, nach der Logik der Verwaltung, das Einkaufszentrum gefährden, schließt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er stellt auch klar, dass nie Luxuswohnungen angestrebt worden seien, wie es gestreut werde. Es habe auch Gespräche zwischen der ITG und dem Gebäudeeigentümer gegeben. Obwohl dabei nie von Kaufpreisen die Rede war, gab der Investor für das Windhövelcenter aber irgendwann zu verstehen, dass ein Ankauf wirtschaflich nicht mehr darstellbar sei. Stattdessen, so Rechtsanwalt Oehmen, habe die ITG angeboten, „das Vorhaben meines Mandanten zu einem vorgeschlagenen Preis zusammen mit dem Einkaufszentrum für ihn zu bauen“. Damit stehe fest, dass zumindest ITG mit der Realisierung des Vorhabens direkt neben dem Einkaufszentrum kein Problem hatte.
„Wieso das jetzt für die Stadt ein Problem ist, gegen das nun unbedingt eine (völlig überflüssige) Veränderungssperre beschlossen werden soll, ist unerfindlich.“