Seniorin mit Enkeltrick betrogen
Täterin gab vor, befreundet mit dem Opfer zu sein.
Die Polizei meldet einen Vorfall des so genannten Enkeltricks: Er ereignete sich am Mittwoch gegen 15.30 Uhr in Hilden. Zunächst klingelte das Telefon einer 81-jährigen Seniorin aus Hilden. Die freundliche weibliche Stimme in der Leitung täuschte vor, eine gute Freundin der Rentnerin zu sein, die dringend Geld für eine Immobilie benötige. Die Seniorin setzte sich daraufhin umgehend in ein Taxi und fuhr zu ihrer Bank. Von ihrem Konto hob die 81-Jährige, wie telefonisch besprochen, mehrere tausend Euro Bargeld ab. Diese Summe überreichte sie noch auf der Straße, in der Nähe ihrer Wohnanschrift, einem unbekannten Mann, den die vermeintliche Freundin als Boten geschickt hatte.
Erst am darauffolgenden Tag wurde der Rentnerin bei einem Gespräch mit ihrer „richtigen“ Freundin bewusst, dass sie Opfer von Betrügern geworden war.
Den unbekannten männlichen Boten konnte die 81-Jährige wie folgt beschreiben: südländisches Erscheinungsbild, etwa 30 Jahre alt, rund 165 cm groß.
Die Polizei hat ihre Ermittlungen eingeleitet. Sachdienliche Hinweise bitte an die 110 oder die Polizei in Hilden, Telefon 02103/ 898-6410.
Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei im Kreis Mettmann zum wiederholten Mal vor dem so genannten „Enkeltrick“. Mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht“ oder ähnlichen Formulierungen rufen die Betrüger vorzugsweise bei älteren Mitbürgern an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, Auto- oder Haus- oder Wohnungskauf. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Angerufenen durch wiederholte Telefonate gezielt unter Druck gesetzt. Sobald sich der Angerufene zur Hilfe bereit erklärt, wird ein Bote angekündigt, der sich dann oft mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld oder andere Werte abholt.
Zur Prävention gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Hinweise:
Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht zweifelsfrei erkennen, rät die Polizei. Geben Sie keine Details zu ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis. Stellen Sie stattdessen gezielte Fragen, die nur der „richtige Anrufer“ beantworten kann. Halten Sie nach finanziellen Forderungen unbedingt Rücksprache mit anderen Familienmitgliedern. Rufen Sie Ihre(n) Verwandte(n) oder Bekannte(n) unter der Telefonnummer zurück, die Sie auch bei anderen Gesprächen üblicher Weise wählen und besprechen Sie die Angelegenheit noch einmal. Red