Amt bietet mehr Jugendlichen Schutz an

Im Kreis Mettmann steigen die Zahlen von Schutzmaßnahmen.

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Hilden. Und das ist auch in Hilden so. Zumindest „theoretisch“, erklärt Dirk Schatte, Leiter der Sozialen Dienste im Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt. „Nämlich nur dann, wenn auch die Zahl der minderjährig, unbegleiteten Geflüchteten hinzugerechnet wird.“ Diese, nach der vorläufigen Statistik für 2016 insgesamt 26, werden in Hilden allerdings separat aufgeführt. Und so entsteht hier ein Rückgang von Inobhutnahmen von 28 (2015) auf 25 (2016), statt insgesamt 51.

Und das hat einen guten Grund. „In erster Linie ist die Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger eine Übergangslösung, bis ein Vormund gestellt wurde“, weiß Schatte. Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt dann durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen geboten erscheint. Ungeachtet der Inobhutnahmen geflüchteter Jugendlicher waren die Gründe in Hilden im Jahr 2016 zwölf Mal überforderte Eltern, fünf Mal Anzeichen von Missbrauch, in vier Fällen Integrationsprobleme im Heim oder der Pflegefamilie, zwei Mal Beziehungsprobleme im familiären Miteinander und ein Fall von Anzeichen sexuellen Missbrauchs und ein sonstiger Fall.

Ein weiterer Grund für die kreisweite Zunahme unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland (67 in 2015 im Vergleich zu 120 in 2016) sind die am 1. November 2015 in Kraft getretenen Bestimmungen zur Verteilung Geflüchteter, mit denen auch die Jugendämter in der Region Aufgaben hinzugewonnen haben. Denn zuvor waren die Städte zuständig, in denen ein unbegleiteter Minderjähriger zum ersten Mal deutschen Boden betreten hat. Infolge der Flüchtlingskrise kam es zur Überlastung der dortigen Ämter, so dass die neuen Bestimmungen eine gleichmäßige Verteilung auch in andere Städte sicherstellen sollten. In Hilden gab es 2016 drei Inobhutnahmen auf Wunsch eines Jugendlichen selbst. Fünf erfolgten auf Wunsch der Eltern oder eines Elternteils, sieben durch das Jugendamt, vier durch die Polizei, eine Inobhutnahme durch einen Jugendhilfeträger und eine durch dne Hinweise eines Lehrers. Sieben von Schutzmaßnahmen Betroffene waren 2016 unter 14 Jahre alt, 18 waren zwischen 14 und 17 Jahre alt.