Amtsgericht Velbert verurteilt Reisevermittler wegen Betrugs
Der Richter erkannte auf zwei Jahre Haft mit Bewährung und 150 Sozialstunden. Der Gruitener hat viele Kunden, die ihn gut kannten, betrogen.
Hilden/Haan. Ein Schöffengericht in Velbert hat gestern einen ehemaligen Gruitener Reisevermittler in zehn Fällen wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. B. hatte Anzahlungen kassiert, aber nicht an die Veranstalter weitergeleitet. Schaden laut Anklage: 65 000 Euro.
Der Fall hatte in Hilden und Haan für großes Aufsehen gesorgt. Denn wenige Tage vor der lange geplanten Studienfahrt von 53 Helmholtz-Schülern nach London und Wien erklärte sich der Angeklagte B. am 24. September 2012 für insolvent. Die angezahlten knapp 20 000 Euro waren weg. Die Stadt Hilden sprang ein und stellte den Schülern 18 000 Euro zur Verfügung.
Böse erwischt von der Insolvenz von B. wurden auch die Skatfreunde Haan-Gruiten. Sie hatten im April 2012 9500 Euro für eine Mallorca-Reise im März 2013 für 40 Personen angezahlt. Auf Antrag der Verteidigung ließ Richter Ari Zühlke die Öffentlichkeit nur zu Beginn des Verfahrens und zur Urteilsverkündung zu. Er begründete das mit dem Persönlichkeitsschutz des Angeklagten, der höher zu werten sei als das Interesse der Öffentlichkeit. Seit 2005 habe B. seine Buchhaltung nicht mehr im Griff gehabt und auch keine Bilanzen mehr erstellt, erläuterte der Richter das Urteil. Die Polizei habe ein „Chaos“ vorgefunden, das in mehreren Wäschekörben voll mit Papieren bestand. Seit diesem Zeitpunkt habe B. auch keine Steuererklärung mehr abgegeben. Folge: Das Finanzamt schätzte die Steuern und verlangte eine „happige“ Nachzahlung. Dann sei etwas in der Familie passiert, für das B. keine Verantwortung trage, ihn aber stark in Anspruch genommen habe.
„Zu diesem Zeitpunkt hätte B. sein Geschäft als Reisevermittler einstellen müssen“, sagte Zühlke. Stattdessen habe er ab Sommer 2011 Geld vom Kunden A genommen, um damit die Reise vom Kunden B zu bezahlen. Ein Schneeball-System, das nach einem Jahr zusammenbrach. Viele Kunden kannten B. und vertrauten ihm deshalb. Dieses besondere Vertrauen habe der Angeklagte ausgenutzt. Das wertete das Gericht als strafverschärfend. B. sei nicht vorbestraft, habe gestanden und sei seit 2012 nicht straffällig geworden, wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten. Mit zwei Jahren Freiheitsstrafe folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Gericht habe die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, habe aber auch eine Sanktion verhängen wollen, die trifft: So begründete Richter Ari Zühlke die 150 Arbeitsstunden. Weil beide Seiten jeweils auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.