Neue Details zur Bluttat von Gruiten Angreifer von Gruiten mit langer Vorstrafenliste

Haan · Bedrohung, Diebstahl, räuberische Erpressung – die Liste der Untaten des 14-Jährigen, der im Januar zwei Jugendliche in Gruiten schwer verletzt hatte, wirkt endlos.

Durch den Thunbuschpark jagte der 14-Jährige seine beiden älteren Opfer.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(peco) Der junge Syrer, der Mitte Januar in Gruiten zwei ältere Jugendliche mit einer zerbrochenen Glasflasche schwer verletzt hatte, war vor seiner Tat offenbar bereits 17 Mal wegen gefährlicher Körperverletzung polizeilich aufgefallen. Dies geht aus der öffentlichen Antwort der NRW-Landesregierung auf AfD-Anfrage hervor, aus der die WLH jetzt im Haupt- und Finanzausschuss zitierte.

Demnach hatte der 14-jährige Jugendliche laut Staatsanwaltschaft einem 18-Jährigen eine Schnittwunde am Oberarm und einem 17-Jährigen eine Verletzung am Ohr zugefügt. Eines der beiden Opfer, die der Angreifer durch den Thunbuschpark bis zum „Supernah“-Supermarkt verfolgt haben soll, hatte damals notoperiert werden müssen.

Die Tat hatte wegen ihrer Brutalität weit über Gruiten hinaus für Entsetzen gesorgt. Der Angreifer hatte behauptet, erst 13 Jahre alt zu sein, dann wäre er nicht strafmündig gewesen. Dokumente aus dem syrischen Familienregister entlarvten ihn wenig später jedoch als 14-Jährigen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Bis zur Tat war der junge Mann laut Staatsanwaltschaft neben den 17 gefährlichen Körperverletzungen auch in neun Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung aufgefallen. Die Liste seiner Straftaten ist lang und reicht von Bedrohung und räuberischer Erpressung über Hausfriedensbruch, Diebstahl (vier Mal), Sachbeschädigung (zwei Mal) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bis hin zu Raub (elf Mal) und räuberischem Diebstahl (drei Mal).

Der junge Syrer war nach seiner Gruitener Gewalttat zunächst in die nordrhein-westfälische Initiative „Kurve kriegen“ aufgenommen worden – eine kriminalpräventive Initiative des NRW-Innenministeriums. Nachdem sein wirkliches Alter bekannt geworden war, wurde er aber in das örtliche Mehrfach- und Intensivtäterprogramm überführt.

Die WLH kritisiert in diesem Zusammenhang die Informationspolitik der Stadt Haan. Zwar hätten Bürgermeisterin und Landrat beim städtischen Neujahrsempfang jeweils Verlautbarungen zu dem Fall gemacht, einige WLH-Anfragen dazu seien aber „leider bis heute nicht, beziehungsweise nicht öffentlich“ beantwortet worden – immer mit dem Hinweis auf Datenschutz. Nur mit umfassender sachlicher Information könne verhindert werden, „dass sich einige Parteipolitiker diese Taten zu Nutze machen, um damit den Wahlkampf anzufeuern“, betont die WLH.