Ausweis: Hildener sind skeptisch
Seit fünf Jahren hat der „Perso“ eine Online-Funktion. Doch ganz geheuer ist diese vielen nicht.
Hilden. Praktisch jeder Deutsche ab 16 Jahren hat ihn in der Tasche: den Personalausweis. Seit November 2010 ist das Identitätsdokument mit einem kontaktlosen Sicherheitschip ausgestattet. Damit können sich die Inhaber in der digitalen Welt ausweisen oder unterschreiben. Rund 4500 Personalausweise hat das Bürgerbüro im Rathaus Hilden 2014 ausgegeben, berichtet Teamleiterin Gisela Kleinen-Piel: „Etwa 40 Prozent wollen die Online-Funktionen nutzen, vor allem Jüngere. 60 Prozent lassen die Funktion dagegen abschalten.“
Die Bundesdruckerei liefert die Ausweise mit Online-Funktion und versichert: „Fälschungen sind aufgrund der vielfältigen Schutzmechanismen kaum möglich.“ „Wir raten den Kunden, die Online-Funktion nicht abzuschalten“, sagt Kleinen-Piel, „weil ständig neue Einsatzmöglichkeiten angeboten werden.“
Beispielsweise können jetzt Autos, die nach dem 1. Januar 2015 im Kreis Mettmann zugelassen wurden, online abgemeldet werden. Dazu braucht der Halter neben dem Personalausweis mit Online-Identifizierung aber noch ein passendes Kartenlesegerät. „Bürger können Dokumente für die Stadtverwaltung per Mail elektronisch unterschreiben“, erläutert Klaus Helmer, Sachgebietsleiter des Multi-Media Büros: „Mehr geht noch nicht.“ Viele Bürger sind von den neuen digitalen Möglichkeiten eher noch verunsichert denn begeistert. Das bestätigt nicht nur die Teamleiterin des Bürgerbüros, sondern auch unsere Umfrage.
Welche Vorteile hat der neue Personalausweis mit Chip? Auf dem neuen Ausweis sind nur jene Daten gespeichert, die auch schon auf dem alten waren. Einzige Ausnahme: Die Bürger können — neben ihrem Foto — freiwillig auch zwei Fingerabdrücke abspeichern lassen. Mit dem neuen Personalausweis kann der Inhaber im Internet seine Identität nachweisen und Verträge und Urkunden elektronisch unterschreiben. Die Signatur ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Wie sicher ist der Chip? Ein widerrechtliches Auslesen der Daten ist nicht möglich, betont Jens Fromm, Abteilungsleiter am Fraunhofer-Institut für offene Kommunikationssysteme Fokus: „Der Dienstanbieter, etwa ein Onlineshop, muss ein Berechtigungszertifikat besitzen. Und der Ausweisinhaber muss das Auslesen durch Eingabe seiner PIN in jedem Einzelfall genehmigen.“ Der Chip im Personalausweis sende seine Daten nicht an jedes beliebige Lesegerät. Bevor etwas übertragen wird, prüfe der Ausweis, ob der anfragende Dienst berechtigt ist, Daten abzufragen. Fromm: „Diese Sicherheitstechnik ist eine hohe Hürde und führt dazu, dass die Online-Funktion noch nicht so genutzt wird wie erhofft.“