Flüchtling missbraucht Kind: Ein Jahr zur Bewährung
Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen 36-jährigen Asylbewerber aus dem Irak verurteilt. Die Stadt will die Abschiebung.
Hilden. Der Fall sorgte Mitte Januar für großes Aufsehen und Bestürzung in Hilden. Der 36-Jährige saß auf einer Bank im Hildener Stadtpark. Er hielt ein achtjähriges Mädchen fest, das mit einem Hund vorbei kam, und berührte das Kind unsittlich. Das Mädchen wehrte sich, lief nach Haus und erzählte, was geschehen war. Die Familie rief sofort die Polizei. Eine Kriminalbeamtin befragte das verängstigte Kind. Es konnte den Mann im Stadtpark und vor allem sein Fahrrad gut beschreiben.
Die Kreispolizei suchte sofort intensiv, großflächig und mit vielen Beamten nach dem Täter — und hatte Erfolg. Nach nur viereinhalb Stunden war der Mann ermittelt und festgenommen. Der 36-Jährige kehrte mit seinem auffälligen Fahrrad genau in dem Moment in eine städtische Flüchtlingsunterkunft zurück, als eine Polizeistreife diese überprüfte. Ein Haftrichter schickte den Mann sofort in Untersuchungshaft. Dort verbrachte er rund zehn Wochen. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Düsseldorf ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die die Richter zur Bewährung aussetzten.
Der Mann wurde wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Nötigung verurteilt, erläutert Richterin Elena Frick, eine der Sprecherinnen des Düsseldorfer Amtsgerichts: „Nötigung liegt vor, weil er das Kind festgehalten hat.“ Der 36-Jährige sei nicht vorbestraft gewesen. Deshalb sei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden, nicht unüblich. Seit Juli 2015 war der Mann in einem Übergangswohnheim in Hilden untergebracht. Dem Gericht habe der Mann gesagt, dass er eigentlich zurück wolle. Das Problem ist: Die Türkei lässt den Flüchtling nicht wieder einreisen. Und in den Irak will der Iraker nicht zurück.
Der Verurteilte hat aktuell noch keinen Asylantrag gestellt, erläuterte Anne Grassberger für die Ausländerbehörde des Kreises Mettmann. Dafür sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Ob die Verurteilung Einfluss auf das Asylverfahren hat, hänge unter anderem vom Status des Antragstellers ab. „Bei anerkannten Asylbewerbern und unanfechtbaren Asylverfahren sind Ausweisungen grundsätzlich möglich“, erläutert Grassberger: „Es muss eine gegenwärtig schwerwiegende Gefahr für die Öffentlichkeit vorliegen. Ob dies der Fall ist, legt die Behörde aus.“ Bei einer Bewährungsstrafe könne man davon ausgehen, dass eine solche „gegenwärtig schwerwiegende Gefahr“ wohl nicht vorliege. Damit will sich die Stadt Hilden aber nicht abfinden. „Es ist gut, dass schnell eine Verurteilung dieser abscheulichen Tat erfolgt ist“, sagt Sozialdezernent Reinhard Gatzke.
„Aus meiner Sicht ist dadurch das Bleiberecht verwirkt worden.“ Die Stadt Hilden habe deshalb die Ausländerbehörde in Mettmann gebeten, „die Person rasch abzuschieben und die schnelle Beendigung des Asylverfahrens zu veranlassen.“