Funkstille im Mieterstreit
Ein Schreiben des Gemeinnützigen Bauvereins mit „internen Angelegenheiten“ sorgt für Unruhe im Hildener Süden.
Hilden. Der Streit zwischen dem Bauverein und der Bürgerinitiative LOK eskaliert. Nun ist von Abmahnungen die Rede, die der Bauverein einigen Mitgliedern wegen „genossenschaftswidrigem Verhaltens“ geschickt haben soll. „Es gibt ein Schreiben“, bestätigt Bauvereins-Geschäftsführer Lars Dedert.
Zum Inhalt und warum welche Mitglieder es erhalten haben, will er aber nichts sagen: „Das ist eine interne Angelegenheit.“ Auch auf Seiten der Bürgerinitiative gibt man sich bedeckt — schließlich wolle keiner noch mehr Öl ins Feuer gießen.
Worum geht es? Die Bürgerinitiative, die sich nach den Straßen An den Linden, Ohligser Weg und Kirschenweg benannt hat, und der Bauverein streiten seit Jahren über einen städtebaulichen Rahmenplan.
Während der Bauverein Wohnraum für seine Mitglieder — insgesamt etwa 1.000 — benötigt und deshalb die Siedlung verdichten sowie erneuern will, sehen sich die LOK-Mitglieder in ihren „seit Generationen entstandenen Wohnstrukturen“ gefährdet. Sie wollen ihre Bauverein-Siedlung so erhalten, wie sie ist — und fordern deshalb eine Erhaltungssatzung.
Diese Forderung sei der Grund der Abmahnung, glaubt Steuerberater Jürgen Schedler: „Dabei ist das Einfordern einer Erhaltungssatzung ein politisches Instrument, das jedem Bürger zusteht.“ Schedler verfolgt den Streit im Hildener Süden von Beginn an und hat „mit Erstaunen“ festgestellt, „dass das Verhalten des Gemeinnützigen Bauvereins immer groteskere Formen annimmt“. Nun würden unbequeme Mitglieder schon dafür abgemahnt, dass sie „ihre ihnen verfassungsrechtlich zugestandenen Bürgerrechte ausüben“.
„Unglaublich und erschreckend“ findet Karin Marquardt das Vorgehen — zumal der Ausschluss eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses nach sich zöge. In einem Leserbrief schreibt sie: „Ein verfassungsmäßiges, verbrieftes Bürgerrecht soll durch eine Abmahnung von Seiten des Bauvereins mehr oder weniger außer Kraft gesetzt werden.“ Das dürfe es in einem demokratischen System nicht geben. „Oder soll dem mündigen Bürger ein Maulkorb angelegt werden, weil seine Meinung nicht passt?“
Die Erhaltungssatzung wird am Mittwoch im Stadtentwicklungsausschuss (17 Uhr, Bürgerhaus) diskutiert und hat laut Dieter Donner vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland sogar gute Chancen: „Das Landesamt für Denkmalschutz hat bestätigt, dass zwar kein Denkmalschutz gesehen wird, entdeckte aber viele Gemeinsamkeiten der Siedlungsqualität, die Vorgaben für eine Erhaltungssatzung darstellen.“
Deshalb spreche alles dafür, zunächst in einer Erhaltungssatzung festzulegen, welche Siedlungsqualität erhalten werden soll. Anschließend könne der Ausgleich möglicher Bebauungswünsche des Bauvereins mit den Bürger- und Naturschutzinteressen in einem Bebauungsplanverfahren erfolgen.