Friedensheim in Haan Protest gegen Zahlungen im Friedensheim

Haan. · Die Bewohner widersprechen den Zahlungsaufforderungen und schließen sich zusammen.

Gabriele Furthmann, Monika Kurtz, Klaus Furthmann und Heinz Kurtz (v.l.) sind entsetzt über die Höhe der erhaltenen Rechnungen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Nachzahlungen von über 7700 Euro für einen rückwirkenden Zeitraum von 22 Monaten – die Rechnungen trafen die Angehörigen der Bewohner des Seniorenzentrums „Friedensheim“ wie ein Schlag. Viele zweifeln an, dass die Erhöhung in ihrer durchgeführten Form rechtens sei. Auf Empfehlung von Rechtsberatern widersprechen sie dem Zahlungseinzug und gründen eine Interessengemeinschaft.

„Ich halte das für Unverfrorenheit des Friedensheims“, schimpft Heinz Kurtz aus Erkrath. Als Hinterbliebener einer in dem Seniorenzentrum wohnhaften Verwandten fallen für ihn und seine Frau „immense Kosten“ von mehren Tausend Euro an, die rückwirkend bis zum Tod der Seniorin berechnet werden. Kurtz berichtet, jetzt „alle Hebel in Gang zu setzen“. Er hat sich bereits bei der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen („BIVA-Pflegeschutzbund“), ein eingetragener Verein, beraten lassen. Zusammen mit weiteren betroffenen Familien, geht Kurtz gegen die Zahlungsforderungen vor.

In einem Schreiben, datiert auf „Juli 2019“, kündigte die Einrichtungsleitung des Friedensheims eine rückwirkende „Erhöhung des Entgelts aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten“ an (wir berichteten). Den Bewohnern werden somit monatlich 351,66 Euro berechnet, rückwirkend bis zum September 2017. Das entspricht einem Anstieg der Investitionskosten von 98,2 Prozent für ein Doppelzimmer und 89,7 Prozent für ein Einzelzimmer. Diese Kosten gelten zukünftig wie rückwirkend für Selbstzahler und Bewohner mit sozialer Unterstützung, bestätigt Claudia Kruszka, Kommunikationsleitung der Theodor-Fliedner-Stiftung. Das Sozialamt werde die rückwirkend anfallenden Kosten bezahlen, gibt sie weiter an.

Stiftung hat die korrekte Vorgehensweise nicht eingehalten

Rein rechtlich sei eine vergleichbare, rückwirkende Erhöhung durch den Kostenträger durchführbar, erklärt Markus Sutorius des BIVA-Pflegeschutzbundes. Allerdings sei in diesem Fall die „korrekte Vorgehensweise der Fliedner Stiftung“ nicht eingehalten worden. Er bemängelt, dass die „formalen Voraussetzungen an ein Erhöhungsschreiben“, welche in Paragraph 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes benannten sind, „bei Weitem nicht erfüllt“ seien. So habe das Unternehmen „dem Verbraucher die beabsichtigte Erhöhung des Entgelts schriftlich mitzuteilen“.

Aus diesem Schreiben müsse der Zeitpunkt sowie die Erhöhungsbeiträge hervorgehen. Dies sei in dieser Angelegenheit nicht geschehen. Ferner sei die Zustimmung seitens der Bewohner nicht angefordert worden. Unter diesen Aspekten empfiehlt er den Betroffenen daher die erhöhten Investitionskosten nicht zu bezahlen.

Heinz Kurtz sucht aktuell weitere, von der Nachzahlung betroffene Bewohner oder deren Angehörige um eine Interessengemeinschaft zu gründen. Mit Gabriele Furthmann, Renate Peuster und Astrid Münster hat er bereits die ersten Mitstreiter gefunden. Als Hinterbliebenen liegen ihnen Rechnungen von 3500 bis 6700 Euro vor. Gegen den Zahlungseinzug haben sie bereits Einspruch erhoben. Sie prangern die „unverhältnismäßig starke Erhöhung“ für einen so großen Zeitraum an. Sie seien von dem Eingang der Rechnungen unangenehm überrascht gewesen und stellen sich die Frage, wieso ihnen kein Sonderkündigungsrecht, das sie bei diesen Summen hätten wahrnehmen wollen, geboten wurde. Gleichzeitig befinden sie die Situation von Betroffenen, deren Angehörigen nach wie vor im Friedensheim wohnen, als sehr bedenklich. Ein anonym bleibender Angehöriger berichtet der Redaktion von „Existenzängsten“ ob dieser plötzlich anstehenden Rechnung. Zudem belaste ein „psychischer Druck“ die Bewohner, die jetzt ein „schlechtes Gewissen“ auf Grund der durch sie entstehenden hohen Kosten haben.

Kurtz, Furthmann und Peuster haben alle ihnen zugesandten Unterlagen des Friedensheim gesammelt und verglichen. Nach ihren Angaben sei der erste Hinweis auf eine rückwirkende aber nicht näher bezifferte Erhöhung der Investitionskosten in einem Schreiben von Dezember 2017 übermittelt worden – Ein Schreiben in dem paradoxer Weise die Investitionskosten rückwirkend für das Jahr 2017 um 76,05 Euro gesenkt wurden.

Unter Auswertung weiterer Papiere und mit der Beratung durch Markus Sutorius vom BIVA-Pflegeschutzbund sind sie sich sicher: Das Recht ist auf ihrer Seite und als Interessengemeinschaft werden sie die angeforderten Kosten von sich abwenden können.