Friedensheim in Haan Friedensheim-Bewohner in Not
Haan. · Nach einem Umbau wurden die Kosten neu berechnet. Mieter müssen nachzahlen.
Eine Nachzahlung von mehreren Tausend Euro für einen Zeitraum von 22 Monaten steht den Bewohnern des Seniorenzentrums „Friedensheim“ in Haan bevor. In einem vorliegenden Schreiben informiert die Leitung über die rückwirkende „Erhöhung des Entgelts aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten“.
Ein anonym bleibender Betroffener gibt an, diesbezüglich bereits Einwand beim „Friedensheim“ erhoben zu haben. Damit sei er einer von vielen Hundert, die von der Nachzahlung negativ überrascht wurden und sich jetzt beschweren. Weiter erklärt er, dass „der enorme Anstieg“ für ihn „nicht nachvollziehbar“ sei.
Der Anstieg für ein Doppelzimmer liegt bei 98,2 Prozent
In dem mit „Juli 2019“ datierten Schreiben des Seniorenzentrums werden die Bewohner über die Erhöhung des Entgelts informiert. Die bis 31. August 2017 sowie die rückwirkend ab 1. September 2017 gültigen Kosten werden offen und exakt beziffert. Der Anstieg für ein Doppelzimmer liegt bei 98,2 Prozent, der für ein Einzelzimmer bei 89,7 Prozent. Die Erhöhung beläuft sich somit auf über 350 Euro monatlich und das nachträglich für 22 Monate.
Das Einfordern der Nachzahlung ist völlig rechtens, erklärt Michael Sturmberg, Pressereferent des Landschaftsverband Rheinland unserer Redaktion. Den Hintergrund für die nachträgliche Erhöhung erklärt Claudia Kruszka, von der „Theodor Fliedner Stiftung“, dem Träger des „Friedensheims“, in einem Statement. Demnach entstand „die Notwendigkeit zum Umbau der Einrichtung ‚Friedensheim’ in Haan“ aufgrund „den gesetzlichen Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes“. Die Maßnahmen starteten in 2013 und endeten im August 2017. Nach Fertigstellung leitete die Stiftung „das übliche und allgemeingültige Verfahren zur Ermittlung eines neuen Investitionssatzes durch den Landschaftsverband Rheinland ein.“ Dabei werden die Baukosten (8,6 Millionen Euro) als Berechnungsgrundlage verwendet. Gleichzeitig, so Kruszka, habe die Einrichtung die Bewohner informiert, dass eine rückwirkende Berechnung ab 1. September 2017 erfolgen werde, jedoch „die Höhe des neuen Investitionssatzes sowie die Dauer des laufenden Verfahrens“ nicht abzuschätzen seien. Erst am 26. Juni 2019 habe der LVR der Stiftung den Bescheid
erteilt.
Baumaßnahme war gesetzlich nötig und abgestimmt
Die Stiftung informierte darauf die Bewohner der Einrichtung Anfang Juli über den „berechneten neuen Investitionskostensatz, welcher gemäß Bescheid rückwirkend ab 1. September 2017 für alle Bewohner der Einrichtung ‚Friedensheim in Haan’ gilt.“ Michael Sturmberg bestätigt die Darstellung. Er erläutert, dass die Baumaßnahme gesetzlich notwendig und bereits in 2012 abgestimmt war. Zudem habe diese „zu einer erheblichen Verbesserung der Wohnsituation“ der Bewohner geführt.
Er berichtet weiter, dass „der jetzige Investitionskostensatz der Einrichtung kein Spitzenwert für eine umgebaute Einrichtung darstellt“. Gleichwohl verstehe er, dass die Nachzahlung für die Betroffenen „nun sicherlich schmerzlich“ seien und, dass der nahezu doppelt so hohe Investitionskostensatz „wenig verständlich wirken“ kann. Sturmberg unterstreicht: „Die Einrichtung kann diese höheren Investitionskosten auch rückwirkend fordern, wenn diese die Bewohner vor dem 1. September 2017 auf die Möglichkeit einer Erhöhung hingewiesen hat.“