Haaner Bahnhöfe werden 2018 modernisiert
Die Bahn, das Land und der VRR unterschrieben gestern Finanzierungsverträge.
Haan. Erleichterung in Haan: Die Bahn, das Land Nordrhein-Westfalen und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) haben gestern Finanzierungsverträge unterschrieben. Sie stellen die Weichen für die sogenannte Modernisierungsoffensive 3, in deren Zuge auch die Bahnhöfe in Haan und Gruiten saniert werden sollen. Wie ein Bahnsprecher mitteilt, stehen für beide Bahnhöfe jeweils die Nachrüstung eines Aufzugs, eine Bahnsteigaufhöhung auf 76 Zentimeter sowie die Modernisierung der Bahnsteigausstattung auf dem Programm. Über die Höhe der einzelnen Investitionen konnte der Bahnsprecher gestern allerdings noch keinerlei Auskunft geben.
Wie Sabine Tkatzik, Sprecherin des VRR, gestern auf Anfrage jedoch sagte, „geht das Verfahren jetzt in Ausschreibung und Planung“. Mit dem Start der Bauarbeiten sei für 2018 oder 2019 zu rechnen, so Tkatzik. Die Modernisierungsoffensive soll 2023 abgeschlossen sein.
Vor allem die Gruitener hatten gehofft, dass ihr Bahnhof schon mit dem letztgenannten Programm modernisiert wird. „Die Barrierefreiheit am Gruitener Bahnhof ist der SPD schon lange eine Herzensangelegenheit. Nachdem der Bahnhof Gruiten in der letzten Modernisierungsoffensive nicht berücksichtigt war, haben wir stark dafür gekämpft, dass er auf die Nachrückerliste kommt“, sagt Gruitens SPD-Vorsitzender Jens Niklaus. Gemeinsam mit dem Bürger- und Verkehrsverein Gruiten hatten die Sozialdemokraten 3000 Unterschriften gesammelt und sie dem VRR-Vorsitzenden Martin Husmann übergeben. Es freut die Beteiligten, dass nun womöglich nicht nur der Bahnsteig für die S-Bahnen modernisiert wird, sondern auch der für die Regionalbahn. Hoffnung macht darauf der Hinweis „mit RB“, mit dem der Listenplatz des Gruitener Bahnhofs versehen ist. Die Bahnhöfe in Haan und Gruiten waren zuletzt von den Testern des VRR nicht gerade mit Lob überschüttet worden: Haan wurde auf „nicht mehr akzeptabel“ heruntergestuft, Gruiten erhielt erneut ein „noch akzeptabel“.