Mieter und Vermieter in Hilden Kohlenstoffdioxid-Kosten berechnen

Hilden · Verein Haus & Grund weist auf ein neues Online-Tool hin, das CO2-Kosten berechnet.

Wie teuer wird’s? Ein Online-Tool der Bundesregierung ermittelt CO 2 -Kosten für Mieter und Vermieter.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

(elk) Die Hildener Ortsgruppe des Vereins Haus & Grund weist auf einen neuen Online-Rechner für Mieter und Vermieter hin, der die Kosten für den Kohlenstoffdioxid-Verbrauch berechnet.

Zum Hintergrund: Ab diesem Jahr müssen sich Vermieter an den Kohlenstoffdioxid-Kosten beteiligen, die für die Beheizung der Wohnungen ihrer Mieter anfallen. Dabei ist die Höhe der Beteiligung gestaffelt, je nachdem, wie viel Kohlenstoffdioxid das jeweilige Gebäude ausstößt. Für die Berechnung hat die Bundesregierung den Online-Rechner jetzt zur Verfügung gestellt.

„Mieter zahlen zwischen 5 und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für ihre Wohnung, Vermieter den Rest, gestaffelt über zehn Stufen je nach der Emissionshöhe des Gebäudes“, erklärt Andreas Adán, Vorsitzender der Ortsgruppe. Er weist außerdem darauf hin, dass die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter zum 1. Januar dieses Jahres startete.

Manche Mieter müssen
den Verbrauch selbst berechnen

Dabei seien allerdings zwei Fälle zu unterscheiden: „Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die auch Auskunft über die Höhe der vom Brennstoff verursachten CO2-Emissionen gibt“, erklärt der Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht. „Der Vermieter ermittelt dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern und berücksichtigt diese in der Heizkostenabrechnung.“

Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. „Sie müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem binnen zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken“, so Adán. „Vermieter haben dann ihrerseits zwölf Monate Zeit, um den Mietern ihren Anteil zu erstatten. Es ist aber auch eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung möglich.“

Der Verein Haus & Grund ist unter der Telefonnummer 02103/55402 zu den Bürozeiten (montags, mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr) erreichbar.

Der Online-Rechner der Bundesregierung ist hier im Internet zu finden:

(elk)