Hundesteuer-Posse in Hilden Hundesteuer-Posse: Erneute Zahlungsaufforderung
Hilden · Nach Forderungen für 2018 bis 2019 hat Marianus Krall erneut eine Mahnung erhalten. 200 Euro soll er für seine angeblichen Hunde nachzahlen. Stadt räumt Fehler ein.
(isf) Die „Hundersteuer-Posse“ in Hilden geht weiter. Nachdem der Hildener Marianus Krall Klage gegen die Stadt wegen eines Steuerbescheids für zwei Hunde, die er angeblich besitzen soll, einreichte, hat er nun erneut eine Mahnung erhalten. Bei dem aktuellen Schreiben handelt es sich um eine Forderung in Höhe von 200 Euro für zwei Hunde für das Jahr 2022. Krall bestreitet aber, dass er Hunde besitzt. „Unfassbar, nachdem ich schriftlichen Widerspruch eingelegt habe. Nachdem mehrere Medien darüber berichtet, ich den Bürgermeister zweimal persönlich aufgesucht, ich mit der Kämmerin gesprochen und ich Anzeige gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht habe, bekomme ich doch heute tatsächlich noch einmal Post von der Stadt Hilden, für die aktuelle Hundesteuer“, sagt Marianus Krall. Damit würde nun eine Gesamtforderung von 1600 Euro Seiten der Stadt bestehen.
In dem jetzigen Schreiben wird der vermeintliche Hundebesitzer darum gebeten, die „rückständige Forderung, einschließlich der festgesetzten Mahngebühren und Säumniszuschläge“, innerhalb von sieben Tagen zu überweisen.
„Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich aufgrund der Vorschriften des Volllstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen gezwungen bin, Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, wenn die oben genannte Zahlungsfrist nicht eingehalten wird“, heißt es in dem Schreiben, das vom „Team Zahlungsabwicklung“ der Stadt Hilden aufgesetzt wurde.
Die sogenannte Hundesteuer-Posse hatte vor einigen Monaten über die Stadtgrenzen hinaus für Aufsehen gesorgt. Marianus Krall war Anfang vergangenen Jahres von der Stadt dazu aufgefordert worden, rückwirkend für die Jahre 2018 bis 2021 für seine beiden vermeintlichen Hunde Steuern nachzuzahlen.
Die Stadt erklärte, ihn in der Sache bereits im vergangenen Jahr mehrfach angeschrieben, aber keine Antwort erhalten zu haben. Krall hingegen gibt an, mehrfach versucht zu haben, das Missverständnis aus dem Weg zu räumen, zum Beispiel mit E-Mails, sogar bei Bürgermeister Claus Pommer hatte Krall vorgesprochen. Der angebliche Hundebesitzer kritisiert außerdem, erst vier Monate nach dem Versand seiner Mail, mit der er Widerspruch gegen den Hundesteuerbescheid der Stadt Hilden eingelegt hatte, eine Antwort erhalten zu haben. Darin erklärte die Stadt aber, dass der Widerspruch nicht rechtskräftig sei.
Doch wie ist die Stadt überhaupt darauf gekommen, dass Marianus Krall überhaupt Hunde besitzen könnte?
Dem vorherigen Steuerbescheid lägen Fotos in den sozialen Netzwerken zugrunde, die den Hildener mit Hunden im Haushalt zeigen. „Die Sichtung der öffentlich geposteten Beiträge und Fotos erfolgte im Rahmen einer begründeten Recherche“, erläuterte damals die Kommune. Krall bestreitet nicht, Fotos mit Hunden auf seiner Seite gepostet zu haben. Er erklärt die Aufnahmen damit, dass es sich bei den Hunden auf den Fotos um Tiere seiner Tochter und Freunden handeln würde.
Für Tiere würde von den Haltern laut Krall auch Hundesteuer bezahlt. Eine Einigung zwischen Verwaltung und Marianus Krall wurde nicht gefunden, die Stadt rechtfertigte ihr behördliches Vorgehen.
Mittlerweile liegt der Fall beim Verwaltungsgericht, wie auch die Stadt Hilden auf Anfrage bestätigt. „Herr Krall hat eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht und im Oktober 2022 hat die Verwaltung einen Klageerwiderungsschriftsatz versendet. Aktuell wartet die Verwaltung das gerichtliche Verfahren ab.“
Zur aktuellen Mahnung hat die Stadt Hilden Stellung genommen: „Ob die Stadt die Zahlung einfordern kann, wird im verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüft. Die Verwaltung hatte entschieden, bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts die Forderung der Zahlung auszusetzen. Im automatisierten Verfahren wurde jedoch fälschlicherweise eine Mahnung erstellt und an Herrn Krall versendet. Herrn Krall wurde bereits schriftlich mitgeteilt, dass die Mahnung aufgrund des anhängigen Verfahrens beim Verwaltungsgericht gegenstandslos ist.“