Gebührenbescheide kommen später Stadt mus Gebühren neu berechnen

Hilden · (Red) Die Bescheide über die Schmutzwassergebühr verschickt die Stadt Hilden in diesem Jahr später als sonst. Grund dafür ist, dass die Verwaltung Gebührensatz für das Erhebungsjahr 2022 neu kalkulieren muss.

Mit Änderung von Paragraf 6 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) kurz vor Weihnachten 2022 sei die Festsetzung von Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 mit dem bisherigen Gebührensatz in Höhe von 1,88 Euro pro Kubikmeter rechtswidrig, erklärte Stadtsprecherin Henrike Ludes-Loer. Da 2023 eine Neukalkulation der Gebühren für 2022 nur noch auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten der Stadt in 2022 erfolgen dürfe, könne dies erst im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses durchgeführt werden. Der Beschluss des neuen Gebührensatzes für das Jahr 2022 ist für die Sitzung des Rates am 19. April vorgesehen. Bis zu diesem Ratsbeschluss und der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hilden kann die Verwaltung keine weiteren Schmutzwassergebührenbescheide für Abrechnungszeiträume des Jahres 2022 erstellen. Davon seien Endabrechnungsbescheide und/oder Vorauszahlungsbescheide sowie Bescheide aufgrund von Eigentümerwechseln gleichermaßen betroffen, so Henrike Ludes-Loer: „Bis Anfang Dezember 2022 war es den Mitarbeitenden des Sachgebiets Steuern und Abgaben wieder gelungen, die Bearbeitungsrückstände bei den Schmutzwasser-Abrechnungen von rund sechs auf drei Monate zu reduzieren. Aufgrund der rechtlich zwingenden Neuberechnung wird sich der Bearbeitungsrückstand nun leider bis Ende April/Anfang Mai 2023 wieder auf rund acht Monate erhöhen.“ Die Buchungspositionen, die Grundlage für eine Abbuchung sowie Zuordnung einer Vorauszahlung bzw. eines Abschlages (auch mittels Überweisung und/oder Dauerauftrag) seien, könnten aus technischen Gründen im Fachverfahren ausschließlich über die Erstellung der Schmutzwassergebührenbescheide erzeugt werden. Henrike Ludes-Loer: „Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass deshalb monatliche Abschlagszahlungen aktuell nicht festgesetzt und vereinnahmt werden können.“

Mit Erstellung der Bescheide werde der gesamte Jahresvorauszahlungsbetrag, der sich an dem letzten Abrechnungsverbrauch orientiert, auf die verbleibenden Monate verteilt. „Die Verwaltung empfiehlt daher, Beträge in Höhe der bisherigen Abschlagszahlungen für die Schmutzwassergebühr zur Seite zu legen beziehungsweise bei der persönlichen Finanzplanung zu berücksichtigen.

(RP)