Fußgängerzone sei „offen wie ein Scheunentor“ BU: Fußgängerzone offen wie ein Scheunentor
Hilden · Die Hildener Fußgängerzone sei „offen wie ein Scheunentor“, erklärt Fraktionschef Ludger Reffgen. „Perfekte Bedingungen, um eine Gefährdung heraufzubeschwören.“
Nachdem eine Frau vergangene Woche durch die Fußgängerzone gerast ist und dabei laut Zeugenaussagen mehrere Menschen gefährdet hat, kritisiert die Bürgeraktion die Reaktion der Verwaltung: „Während andere Städte Plätze und Zufahrten in den Innenstädten aus Sicherheitsgründen mit wirksamen Sperren ausstatten und sogar versuchen, sie ergänzend vor Amokfahrten zu schützen, ist die Hildener Fußgängerzone vergleichsweise ,offen wie ein Scheunentor’“, erklärt BA-Fraktionsvorsitzender Ludger Reffgen. „Perfekte Bedingungen, um eine Gefährdung heraufzubeschwören.“
Bei dem Vorfall am vergangenen Donnerstag war eine offenbar verwirrte Autofahrerin mit quietschenden Reifen von der Mühlenstraße aus in die Mittelstraße Richtung Gabelung gefahren. Mehrere Menschen mussten aus dem Weg springen, um nicht erfasst zu werden, berichten Zeugen. Die Polizei konnte die Frau festnehmen, bei der Irrfahrt wurden weder Passanten noch die Autofahrerin verletzt.
„Der zum Glück glimpfliche Ausgang sorgt zwar für ein spontanes Aufatmen, macht allerdings gleichzeitig die Sicherheitslücken und das damit verbundene Gefährdungspotenzial im Hinblick auf Terrorattacken oder Amokfahrten, wie viele Menschen sie noch aus Münster oder Trier in Erinnerung haben, in Hilden deutlich“, so Reffgen weiter. In der Politik habe es damals bei der Diskussion über die neue Polleranlage, die im vergangenen Jahr erst installiert worden ist, „massive Bedenken“ gegeben, zwei Zufahrten zur Fußgängerzone frei befahrbar zu lassen. Damals habe vor allem die BA die vollständige, lückenlose Sicherung der Zuwege in die Fußgängerzone mit Polleranlagen gefordert. Reffgen: „Letztlich folgte die Ausschussmehrheit aber den Wünschen der Verwaltung, die damit – wie sich auch am Donnerstag gezeigt hat – ein hohes Verantwortungsrisiko eingegangen ist und übernommen hat.“ Die weitergehende Frage, ob die hohe sechsstellige Ausgabe zur Erneuerung von acht Sicherheits-Polleranlagen bei insgesamt zehn Zufahrten tatsächlich vernünftig oder eher nutzlos war, sei mehr als berechtigt.
Die Einfahrt sei auch für auswärtige Retter möglich
Dass Baudezernent Peter Stuhlträger auf die Frage, „welche Lehren aus dem Vorfall zu ziehen seien, die bisherige Regelung verteidigt und nicht mal ein Überdenken in Aussicht stellt, ist schon bitter und aus meiner Sicht zynisch. Sein erläuternder Hinweis auf auswärtige Rettungsdienste, denen es bei einem Einsatz an zwei Stellen in der Innenstadt ungehindert möglich sein soll, in die Fußgängerzone einzufahren, mutet an wie ein Rückgriff auf längst überholte technische Bedingungen. Viele Städte bedienen sich seit Jahren einer modernen Schließ- und Steuerungstechnik, mit der das Problem auch für ortsfremde Rettungsfahrzeuge längst gelöst ist“, so Reffgen.