Hilden Hilden sammelt alte Fahrräder ein
Hilden. · Die Stadt entfernt verwaiste Fahrräder nach einer Frist und übergibt sie dem Fundbüro.
Die Kette rostet bereits ein wenig an ein paar Stellen, das Frontlicht fehlt, langsam entweicht die Luft aus dem Hinterreifen – das Trekking-Rad im Hildener Norden hat schon einmal bessere Zeiten erlebt. Schrottreif sieht es aber noch lange nicht aus. Ein Unbekannter hat es vor einigen Wochen an dem Pfosten eines Straßenschilds an der Meide/Ecke Schalbruch angeschlossen und seitdem nicht mehr bewegt. Seit einiger Zeit hängt ein roter Hinweis am Rahmen, wetterfest eingepackt. „Beseitigungsaufforderung“ ist dort zu lesen. Bis Karfreitag muss das Rad entfernt werden, sonst wird das Schloss von Amts wegen geknackt.
„Das Fahrrad wurde uns als herrenlos und seit Wochen nicht bewegt angezeigt“, berichtet Daniela Karberg vom Ordnungsamt. Die Mitarbeiter haben sich daraufhin vor Ort ein Bild vom Zustand des Gefährts gemacht und die Aufforderung angebracht. „Das Instrument der Beseitigungsaufforderung am Fahrrad müssen wir anwenden, da wir keine Möglichkeit haben, den Eigentümer zu ermitteln“, erklärt Daniela Karberg. Klar, Fahrräder haben keine Kennzeichen.
Fahrrad kommt je nach Zustand ins Fundbüro oder wird entsorgt
Damit beginnt auch die Frist, in der der Eigentümer das Fahrrad zu beseitigen hat. „Kommt er dieser Aufforderung innerhalb der Frist nicht nach, müssen wir davon ausgehen, dass das Rad tatsächlich aufgegeben wurde, und das Fahrrad wird durch den Bauhof im Auftrag des Ordnungsamtes entfernt. Ist es noch verkehrssicher beziehungsweise mit wenig Aufwand wieder verkehrssicher herzustellen, wird das Fahrrad dem Fundbüro zugeführt. Ist es nur mit großem Aufwand zu reparieren, wird es entsorgt“, erklärt Daniela Karberg weiter.
In Hilden weisen in der Regel Anwohner die Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf Fahrradleichen hin. In Städten wie Berlin oder Münster patroulliert der Fahrradkontrolldienst durch die Straßen. Rund 1000 verwaiste Räder ziehen die Ordnungshüter in Münster jährlich aus dem ruhenden Verkehr, in Berlin sind es rund 3000.
In Hilden geht es deutlich beschaulicher zu: „Im vergangenen Jahr wurden uns insgesamt 18 Fahrräder angezeigt“, erklärt Daniela Karberg. Davon waren sechs bereits so stark beschädigt, dass sie eine Verletzungsgefahr darstellten und daher sofort aus dem öffentlichen Raum entfernt werden mussten. Zehn wurden durch die Eigentümer sofort abgeholt. „Lediglich zwei Fahrräder mussten nach Ablauf der Frist entfernt werden“, erklärt Daniela Karberg vom Ordungsamt. Rechtliche Grundlage bilden die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu Fahrzeugen ohne Kennzeichen analoge
Anwendung.
„Wird ein Fahrrad dem Fundbüro zugeführt, kann der Eigentümer dieses innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen selbstverständlich, wie andere Fundsachen auch, wieder in seinen Besitz nehmen. Entstandene Kosten für die Entfernung werden nicht vom Eigentümer gefordert“, erklärt Daniela Karberg weiter.