Kritik an der Stadt IG Hochwasser schlägt Maßnahmenpaket für Gruiten vor

Haan · Beim Hochwasserschutz soll Haan künftig stärker über den eigenen Tellerrand hinausblicken.

Das Hochwasser-Rückhaltebecken Hühnerbachtal beim Unwetter 2021. Auf dem entstandenen See schwammen Enten zwischen Baumkronen.

Foto: Ralf Geraedts

(peco) Mehr als drei Jahre nach dem verheerenden Hochwasser 2021 liegen der Politik immer noch keine Beschlussempfehlungen vor, wie der Hochwasserschutz in Gruiten verbessert werden könnte. Das hat die Interessengemeinschaft Hochwasser Gruiten-Dorf (IGH) jetzt in einem Schreiben an Bürgermeisterin Bettina Warnecke (CDU) kritisiert. Bis zum heutigen Tage liege dem zuständigen Fachausschuss für Umwelt und Mobilität keine Beschlussvorlage vor, sondern nur ein Zwischenbericht, der auf Fragen der Interessengemeinschaft an die Bürgermeisterin zum Thema Risikoausweisung eingehe: „Wegen der zugestandenen Problematik erwarten wir, dass im Rahmen einer Sondersitzung im Ausschuss das Thema Hochwasserschutzkonzept ausführlicher beraten wird“, fordern die Sprecher der Initiative, Georg Wilhelm Adamowitsch und Wolfgang Wahle in ihrem Schreiben, das auch an den Ausschussvorsitzenden Vincent Endereß (CDU) geschickt worden ist.

Die IGH bemängelt unter anderem, der mit dem Gutachten durch den Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) vertraglich festgelegte Untersuchungsraum beziehe sich „ausschließlich auf Haaner Gemeindegebiet“. Hochwassergeschehen lasse sich aber nur bewerten, wenn der Gewässergesamtverlauf beurteilt werde. „Im Vertrag mit dem Gutachter ist nicht festgehalten, wie die sogenannte Flutwelle am 14. Juli 2021 unterhalb der Staumauer des Hochwasserrückhaltebeckens Krutscheidter Bach im Zusammenfließen mit der Kleinen Düssel entstand“, merken Adamowitsch und Wahle an. Der BRW habe mehrfach in Briefen an Betroffene und andere Stellen auf dieses Thema hingewiesen, es aber gutachterlich nicht weiterverfolgen lassen.

Die IGH habe zudem in Gesprächen mit dem BRW darauf aufmerksam gemacht, dass die gesetzlich festgelegte Berücksichtigung des Denkmalschutzes bei der Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen nach Bundes- und Landesrecht zu beachten und zu bewerten sei: „Dies ist weder in dem Gutachten noch in der kommunalpolitischen Diskussion berücksichtigt worden.“

In ihren Anregungen zum weiteren politischen Vorgehen weist die IGH unter anderem auf einen Zehn-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ durch das NRW-Umweltministerium hin, in dem festgestellt wird, dass Hochwasserschutz vor Ort in möglichst überregionalen (örtlichen) Hochwasserschutzkonzepten und am gesamten Verlauf eines Gewässers (hier der Düssel) erfolgen soll. „Damit sind planerische Rahmenbedingungen des Landes festgelegt, die auch Haan und die anderen Düsselgemeinden betreffen“, betont die IGH. Die bisher vorliegenden Konzepte aus und für Haan trügen dem jedoch keine Rechnung.

Die Bezirksregierung Düsseldorf habe Ingenieurleistungen zur Ermittlung von Überflutungsflächen der Düssel oberhalb Erkraths ausgeschrieben. „Damit werden gutachterliche Grundlagen für die notwendige Risikoausweisung der Düssel und der Kleinen Düssel vorliegen, die dann in ein neues Maßnahmenprogramm zum Hochwasserschutz aufgenommen werden können“, erläutert die IGH. „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Düssel und der Kleinen Düssel oberhalb von Gruiten-Dorf bedeuten gleichzeitig eine Risikoentlastung für Erkrath und Düsseldorf“, heißt es weiter. Es sei daher zu bewerten, ob nicht die Einrichtung eines Zweckverbandes (Wuppertel, Haan, Erkrath, Düsseldorf, BRW, Kreis Mettmann) ein geeigneter Organisationsvorschlag sei, mit dem ein künftiges Konzept und seine Umsetzung erarbeitet werden könnten.

(peco)