Innovative Wohnformen: Rat sagt, wer kaufen darf
Schweitzer-Gelände: 125 Wohnungen sollen entstehen.
Hilden. Auf dem Gelände der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule sollen bis 2020 bis zu 125 Wohnungen entstehen. Bezahlbar sollen sie sein und nur für Hildener zu kaufen. Deshalb will die Stadt den städtischen Grund selbst vermarkten. Ein 2000-Quadratmeter-Grundstück ist für „innovative Wohnformen“ reserviert. Der Rat verlangt dafür 663.500 Euro. Die Verwaltung hat jetzt ein Vermarktungskonzept vorgeschlagen. Der Wohnungsbauförderungsausschuss stimmte zu — einstimmig.
Bewerben können sich Gruppen, Initiativen, aber auch Firmen und Genossenschaften. Senioren- und Pflegeheime sowie Einrichtungen zur stationären Pflege sind ausgeschlossen. Die Erwerber müssen mindestens 30 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen bauen. Das Areal soll in drei Schritten in einem öffentlichen Bewerbungsverfahren vergeben werden. Stufe 1: Die Bewerber müssen ein Nutzungskonzept vorlegen mit ersten Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit. Es zeigt, wie viele Wohnungen in welcher Größe geplant sind. Auf ein Architekturkonzept mit einer Darstellung der äußeren Gestaltung wollen Politik und Verwaltung verzichten — ebenso auf eine Kostenschätzung, um Initiativen eine Bewerbung zu erleichtern. Stufe 2: Die Stadt vergibt das Grundstück an einen Bewerber (Anhandgabe). Er muss zwei Prozent des Kaufpreises an die Stadt zahlen, einen vorläufigen Finanzierungsnachweis vorlegen und innerhalb eines Jahres einen genehmigungsfähigen Bauantrag vorlegen.
Die Stadt kann von ihrer Zusage wieder zurücktreten (Ausstiegsklausel), wenn etwas anderes gebaut werden soll als vereinbart. Dann erhält der Bewerber die anhand gegebene Summe mit Zinsen zurück. Stufe 3: Das Projekt ist baurechtlich genehmigt. Die Stadt erhält binnen sechs Monaten einen verbindlichen Finanzierungsnachweis. Danach wird der Kaufvertrag notariell beurkundet. Der restliche Kaufpreis wird fällig.
Der Bau muss innerhalb von zwei Jahren bezugsfähig sein. Problem: Das Schulgebäude wird vom Land als Notunterkunft für Flüchtlinge genutzt. Wie lange noch, kann niemand sagen, so Erster Beigeordneter Norbert Danscheidt. Die Bebauung kann aber erst beginnen, wenn die Notunterkunft ausgezogen ist. Baudezernentin Rita Hoff räumt ein: „Die Erschließung ist erst möglich, wenn das Schulgebäude abgerissen ist.“ Eine Gruppe (Trialog) hat bereits ihren Rückzug erklärt — wegen hoher finanzieller Risiken und einer „unüberschaubarer Zeitachse“,. Trialog möchte Mehrgenerationen-Wohnen verwirklichen. Familien würden aber erst dann mitmachen, wenn auch sicher sei, dass das Projekt auch realisiert werden kann.