Corona-Lage im Kreis Mettmann Neue Lockerungen, wenn Inzidenz niedrig bleibt
Kreis Mettmann · Sollten in den kommenden Tagen weiterhin nur wenige Neu-Infektionen gemeldet werden, könnten schon bald weitere Lockerungen greifen.
(tobi) Zuletzt lag die Inzidenz im Kreis Mettmann am 14. Oktober 2020 unter der kritischen Marke von 50. Vor acht Monaten meldete der Kreis einen Wert von 45,9. Am Freitag ist die Inzidenz wieder unter 50 gerutscht. Wie das Landeszentrum Gesundheit (LZG) mitteilt, liegt sie nun bei 45,3 (-8,4 im Vergleich zu Donnerstag). Laut Kreis sind 24 Neuinfektionen gemeldet worden. Was genau bedeutet diese Entwicklung jetzt für uns? Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht:
Wann tritt die zweite Stufe der Corona-Schutzverordnung im Kreis Mettmann in Kraft?
Wie bereits zuvor bei Lockerungen wie dem Wegfall der Bundes-Notbremse muss die Lage „stabil“ bleiben. Dafür muss die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem kritischen Wert von 50 liegen. Da auch der Samstag als Werktag gilt, darf die Inzidenz im Kreis Mettmann bis Mittwoch, 9. Juni, nicht mehr über die Grenze steigen. Dazu dürfen pro Tag rein rechnerisch im Durchschnitt nicht mehr als 34 Neuinfektionen gemeldet werden.
Sollte die Lage stabil bleiben, tritt am übernächsten Tag die zweite Stufe der Corona-Schutzverordnung in Kraft. Für den Kreis Mettmann bedeutet das, dass die Lockerungen theoretisch am Freitag, 11. Juni, greifen könnten. Die „stabile Lage“ muss jedoch zuvor noch offiziell vom Land NRW bestätigt werden, was aber eine reine Formalie ist.
Was wird bei einer stabilen Inzidenz unter 50 wieder
alles erlaubt?
Laut NRW-Gesundheitsministerium fällt bei einer Inzidenz unter 50 beispielsweise die Testpflicht bei der Außengastronomie weg. Der Innenbereich darf wieder mit einem negativen Test und einer Platzpflicht genutzt werden. Schwimmbäder dürfen ihre Liegewiesen öffnen. Neben Kulturveranstaltungen im Freien dürfen auch Konzerte im Innenbereich sowie Theater-, Oper- oder Kinoveranstaltungen mit bis zu 500 Personen, Negativtestnachweis und festen Sitzplätzen wieder stattfinden. Museen, Galerien und ähnliche Einrichtungen können ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen. In Geschäften dürfen sich mehr Menschen aufhalten.
Darf ich mich wieder ohne Begrenzung mit Freunden treffen?
Nein, es gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen, die aber weiter gelockert werden. Erlaubt sind laut NRW-Gesundheitsministerium Treffen zwischen beliebig vielen Personen des eigenen Haushalts und zwei weitere Haushalten. Außerdem können sich zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten treffen. „Geimpfte oder Genesene können auch aus weiteren Haushalten dazukommen. Sind alle zusammenkommenden Personen nach den dafür geltenden Vorschriften als geimpft oder genesen anzusehen, so besteht für diese Zusammenkunft keine Begrenzung der Personenzahl oder Haushalte“, heißt es weiter.